Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 33

Mit Schreiben unseres Rechtsanwaltes, Herrn RA Manfred Müller, vom 16.12.2020 wurde Herr Berndt zur Zahlung der uns entstandenen Schäden durch sein grobes Fehlverhalten in Höhe von

€ 98.972,42

zuzüglich der Anwaltskosten in Höhe von € 2.81277, also einen Gesamtbetrag in Höhe von

€ 101.785,19

bis zum 28.12.2020 zu zahlen, was natürlich nicht passierte. Herr Berndt lebt ja wahrscheinlich nach wie vor nach dem Motto:

» Schreiben Rechtsanwalt Müller vom 16.12.2020 an die Verfahrensbevollmächtigten von Herrn Berndt

Hierzu ist zu sagen, dass der geltend gemachte Betrag AUSGESPROCHEN KULANT ist, da hier ein sehr hoher Abzug "neu für alt" bereits in Ansatz gebracht wurde. Eigentlich ist der uns durch diesen Scharlatan entstandene Schaden ERHEBLICH höher, denn niemand hat diesen Dummkopf damit beauftragt, hier massive Schäden anzurichten, sondern der sollte NUR eine Wärmepumpe einbauen, sonst nichts.

Am 29.12.2020 erging dann ruck-zuck ein Mahnbescheid beim Amtsgericht Mayen. Mittlerweile hat sich der Betrag zu Ungunsten von Herrn Berndt erhöht auf insgesamt

€ 103.302,95

» Mahnbescheid Amtsgericht Mayen vom 29.12.2020, der bereits am 30.12.2020 erlassen wurde



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