Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 5

» Antrag Selbständiges Beweisverfahren vom 8.2.2019 (8 OH 2/19)
» Eidesstattliche Versicherung Inge Herkenrath vom 11.2.2019

Mit der Erstattung des Gutachtens im Selbständigen Beweisverfahren wurde vom Gericht wiederum der Sachverständige Gerd Nürenberg beauftragt:

» Beschluss Landgericht Koblenz vom 13.3.2019

Unter dem 4.3.2019 kam mal wieder ein "lustiger Schriftsatz" der Gegenseite.

» Schriftsatz der Rechtsanwälte Busse & Miessen vom 4.3.2019

Wie man dort u.a. auf den Seiten 2/3 lesen kann, wird zum 100. Mal ein angeblich falsch angeschlossener Vor- und Rücklauf in einer Dusche erwähnt. Hierzu muss man sagen, diese Mischarmatur der Firma Grohe hat über 40 JAHRE lang erfolgreich funktioniert und selbst nach 40 Jahren konnte man das Teil mühelos über Grohe noch beziehen, während die von Herrn Berndt installierte Wärmepumpe noch niemals länger als ein paar Tage funktionierte, siehe Urteil, dort wird das mehrfach bestätigt.

Die Ventile an der Fußbodenheizung mögen vielleicht durchgerostet gewesen sein, allerdings war die alte Verteilung der Fußbodenheizung wenigstens korrekt angeschlossen, da die damaligen Handwerker offensichtlich schon mal etwas von dem Unterschied zwischen WARM (ROT) und KALT (BLAU) gehört hatten.

Der Gegenanwalt kann offensichtlich nicht bis 5 zählen, sonst wüsste er, dass die Arbeiten nicht 2014 endeten, da Herr Berndt hier erst am 9.5.2015 "rausflog" und von beendet kann man bei einer nicht funktionierenden Anlage wohl sowieso nicht reden.

Man kann nur noch lachen. Aber lassen wir uns mal überraschen, was das Gutachten ergibt.

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