Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 6

Jetzt kommt wieder etwas für die Lachmuskeln, nämlich der gegnerische Schriftsatz vom 5.3.2019 im Verfahren 8 O 23/19, mit dem beantragt wird, die Klage abzuweisen und wir gleichzeitig verklagt werden, den Ausbau und die Rücknahme der Wärmepumpenanlage zuzulassen.

Ja, klar, das kann ich mir vorstellen, Wärmepumpenanlage ausbauen, weitere Schäden anrichten und dann etwas erzählen von:

Das könnte Herrn Berndt so passen, aber ich glaube nicht, dass der hier überhaupt nochmal irgendetwas ausbaut, dann sind wir 2030 noch mit diesen Stümpern beschäftigt.

Ich denke, Herr Berndt hat in der Vergangenheit etliche Male bewiesen, dass er wohl die höchste Stufe der Unfähigkeit weit überschritten hat, der arbeitet doch bei uns nicht mehr.

» Schriftsatz Rechtsanwälte Busse & Miessen vom 5.3.2019

Das war es bis jetzt, in Kürze geht es weiter. Beobachten Sie den Counter, der zählt und zählt und zählt immer weiter.

» Schreiben Inge Herkenrath an Herrn RA Manfred Müller vom 2.4.2019 mit den Stromrechnungen für die Wärmepumpe:

  » Stromrechnung Wärmepumpe vom 11.2.2014 bis 02.09.2014
  » Stromrechnung Wärmepumpe vom 03.09.2014 bis 27.08.2015

Zur Erinnerung: Am 09.05.2015 "flog» Herr Berndt hier raus und eigentlich hätte die Wärmepumpe ab diesem Tag keinen Strom mehr verbrauchen dürfen, wenn Herr Berndt wüsste, wie man dieses Teil abstellt!!!

  » Stromrechnung Wärmepumpe vom 28.08.2015 bis 10.09.2016
  » Stromrechnung Wärmepumpe vom11.09.2016 bis 05.09.2017
  » Stromrechnung Wärmepumpe vom 06.09.2017 bis 26.08.2018
  » Stromrechnung Wärmepumpe vom 27.08.2018 bis 05.10.2018

Zur Erinnerung: Siehe Teil I - VIII. Gerichtsverfahren gegen die Firma Berndt Kältetechnik, Seiten 23 und 24

Das war die Sache mit dem Einsatz des "blanken Schraubenziehers" an der Steuerung der Wärmepumpe.

» Fortsetzung auf Seite 7 «

» Zum Inhaltsverzeichnis «