Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 65

» 44. Erinnerung an den Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg vom 18.7.2022

https://youtu.be/g_t_jKe60-8

Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, den 4.7.2022
Tel. 02655 / 942880
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Warten auf Gutachten Herkenrath ./. Berndt
wegen der endlosen Begutachtung von Arbeiten eines totalen SCHARLATANS - hier konkret: Gerichtsaktenzeichen Landgericht Koblenz: 8 OH 2/19

Guten Tag Herr Nürenberg,
ich habe zwischenzeitlich Kopien Ihrer Schreiben vom 23.5. und 5.7.2022 erhalten und teile Ihnen dazu folgendes mit:

Ihr Schreiben vom 23.5.2022

Man kann es fast nicht glauben, aber ANGEBLICH haben Sie meine 39. Erinnerung an Sie vom 5.5.2022 so aufgefasst, dass eine Untersuchung des Heizkessels von mir ?!? nicht gewünscht wird.

Kommt Ihnen Ihr Handeln nicht allmählich selbst merkwürdig vor?

Glauben Sie wirklich,
  • ich würde Sie seit Anfang 2019 immer wieder an die Erledigung Ihrer Arbeiten erinnern,
  • wir hätten wegen Ihrer mehr als schlamperten Arbeitsweise im September 2021 einen NEUEN HEIZUNGSKELLER eingerichtet, nur damit der alte Ölkessel von Ihnen "irgendwann" zu Ende begutachtet wird (der erste Beweisbeschluss hierzu datiert vom 13.3.2019 und der zweite Beweisbeschluss datiert vom 6.4.2020),
  • wir hätten in dem neuen Heizungskeller eine neue Versorgungswand errichten lassen, damit in dem alten Keller nur ja nichts verändert wird und dann
  • würde ich jetzt nicht mehr wollen, dass Sie den Heizkessel weiter untersuchen?

Mit dem von Ihnen zitierten Satz in meinem Schreiben vom 5.5.2022 "Für mich muss der Kessel nicht auseinandergesägt werden, ich weiß, was Herr Berndt für einen Mist gebaut hat", wollte ich Ihnen lediglich mitteilen, dass ich schon seit längerer Zeit weiß, warum der Ölkessel durchgerostet ist.

Wo steht hier, dass ich nicht will, dass Sie den Ölkessel aufsägen. Das ist mir doch egal, von mir aus können Sie sich gerne weiter blamieren, mich stört das doch nicht.

Im Übrigen wäre das aber auch das erste Mal, dass Sie sich darum kümmern, was ich zu Ihnen sagen. Erinnern Sie sich noch an den ersten Termin in unserem Hause am 19.4.2016?

Damals habe ich Ihnen im Beisein von Herrn Berndt und Herrn Zeeh folgendes mitgeteilt:
  • Die Wärmepumpe hat im ersten Monat ihres Daseins von Ende Februar bis Ende März 2014 fast 4.000 kW Strom verbraucht, wobei die Wärme sogar noch von der Ölheizung erzeugt wurde.
    Ich denke, hier würden bei jedem wirklichen, UNABHÄNGIGEN und UNBEFANGENEN SACHVERSTÄNDIGEN sofort alle Lampen angehen, dass die Wärmepumpe wahrscheinlich kein Rechtsdrehfeld hatte!!!
  • Folge dessen war der Kompressor kaputt, der dann im Mai 2014 ausgetauscht wurde, OHNE nach der Ursache zu forschen. Ein halbwegs intelligenter Handwerker hätte spätestens da wohl mal nachgeschaut, ob überhaupt ein Rechtsdrehfeld anliegt!!!

Das hat Sie nicht interessiert, weil Sie - nach meiner subjektiven Meinung - wahrscheinlich von Anfang an die mehr als unfähigen Arbeiten der Firma Berndt "gedeckt" haben nach dem Motto der drei Affen: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

Bei diesem ersten Termin am 19.4.2016 hätten Ihnen folgende Dinge auffallen müssen:
  • Was ist das für eine merkwürdige Steuerung,
  • weder die Steuerung noch der Multifunktionsspeicher haben ein CE-Zeichen,
  • an dem Multifunktionsspeicher fehlen die Messuhren, so dass man die Temperatur in dem Speicher nicht ablesen kann,
  • für eine Funktionsfähigkeit der Wärmepumpenanlage fehlen ETLICHE Teile,
  • die Hydraulik in dem Raum stimmt nicht,
  • es fehlt eine Systemtrennung zwischen Heizung und Fußbodenheizung, an der die Firma Berndt "herumgefummelt" hat.
  • usw. usw.
Da ich seit mehreren Tagen damit beschäftigt bin, diese ganze elende Gaunerkomödie für die Staatsanwaltschaft Koblenz zu konkretisieren, ist mir wieder eingefallen, dass es Ihnen damals auch nicht "auffallen" wollte, dass die Wärmepumpe einen Wärmemengenzähler hätte haben müssen. Den hatte diese auch mal kurze Zeit während des Besuches der Firma Mitsubishi, danach wurde er ganz schnell wieder entfernt, damit man die grottenschlechten Werte gar nicht erkennen konnte.

Damit Sie angeblich Ihr erstes Gutachten in dem Verfahren 8 O 250/15 erstatten könnten, bestanden Sie dann darauf, dass ein neuer Wärmemengenzähler installiert werden müsse.

Bei diesem von Ihnen gewünschten Teil handelte es sich dann um Art "Rolls-Royce"unter den Wärmemengenzählern, der incl. Einbau rd. 3.000,-- Euro kostete. Normalerweise liegen die Kosten für einen Wärmemengenzähler bei 300,-- bis 500,-- Euro.

Nein, so ein "billiger Wärmemengenzähler" war für Ihren Versuch nicht gut genug, und das, obwohl ich Ihnen gesagt habe, dass die Wärmepumpe spätestens nach 2 bis 3 Tagen sowieso wieder ausfallen würde.

Damals haben Sie mir gesagt: Ja, das sagen Sie.

Wenn Sie wirklich Ahnung hätten und Ihre Arbeit UNBEFANGEN durchführen würden, dann wäre Ihnen schon beim Anblick der Anlage klar gewesen, dass diese gar nicht funktionieren konnte.

Nein, es wurde dieser Rolls-Royce unter den Wärmemengenzählern eingebaut und wie lange lief die Wärmepumpe dann?

Zu Ihrer Erinnerung: Sie lief ca. einen halben Tag !!!!, schaltete sich dann final ab, ging nicht wieder an und verbrauchte an diesem halben Tag bei milden Temperaturen im September 2016 geschlagene 132 kW.

Daraufhin wurde der Versuch nicht weiter fortgeführt, der Wärmemengenzähler-Rolls-Roye befindet sich noch an dem Multifunktionsspeicher.

Also, es liegt bestimmt kein Missverständnis vor, dass Sie hier die Begutachtung endlich weiter machen. Sie können sich hier ja nicht einfach aus der Affäre ziehen.

Ihr Schreiben vom 5.7.2022

Mit diesem Schreiben beschweren Sie sich, dass ich Sie direkt angeschrieben habe. Glauben Sie allen Ernstes, dass mich irgendjemand davon abbringen könnte, Ihnen weitere Erinnerungen zu schicken? Für wen halten Sie sich eigentlich?

Wenn Sie Ihre Arbeit vernünftig erledigen würden, dann wäre das nicht erforderlich. Dann hätten Sie schon seit 2016 nichts mehr mit mir zu tun.

Mich muss übrigens niemand an die Erledigung meiner Arbeiten erinnern.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch einen kleinen Hinweis:

Vorgeblich lag Ihnen am 5.7.2022 die Gerichtsakte nicht vor, da Sie diese angeblich am 24.5.2022 an das Gericht geschickt haben. Sind Sie sich sicher, dass Sie hier nicht eine Baustelle mit der anderen verwechselt haben?

Mit Beschluss vom 3.6.2022, das ist jetzt schon wieder über 6 Wochen her, wurden Sie auf jeden Fall dazu "verdonnert", Ihre Begutachtung hier weiter fortzuführen. Daraufhin habe ich Ihnen dann am 9.6.2022 meine 40. Erinnerung geschickt.

Ich nehme an, selbst wenn Sie die Akte an das Gericht geschickt haben sollten, ist die schon lange wieder bei Ihnen.

Ihrem letzten Satz in dem Schreiben vom 5.7.2022 entnehme ich, dass Sie sich hier anscheinend "aus der Affäre ziehen wollen". Ich zitiere aus Ihrem Schreiben: "Der Unterzeichner bietet an, ein Teilgutachten unter Aussetzung der Frage nach der Ursache des Heizkesseldefektes zu erstellen, um die Sache zum Abschluss zu bringen und wartet auf einen Hinweis seitens des Gerichtes."

Ja, das wäre lustig, das könnte Ihnen so passen, denke ich.

Ich möchte auf keinen Fall ein Teilgutachten, ich erwarte, dass Sie nun ENDLICH hier weitermachen.

Wie gesagt, Sie können hier in diesem Hause den alten Ölkessel gerne aufsägen lassen.

Für mich spielt die Frage nach der Ursache des Heizkesseldefektes eine wesentliche Rolle, denn ich kann es beim besten Willen nicht einsehen,
  • dass man eine Fachfirma mit der Installation einer Wärmepumpe beauftragt,
  • diese den Auftrag KOMPLETT in den Sand setzt, sonst gäbe es wohl das Urteil aus September 2018 auf Rückabwicklung und Schadensersatz (8 O 250/15) nicht,
  • ein ehemals teurer Ölkessel bei dieser Gelegenheit geschrottet wird. Der stammt zwar aus den 90-er Jahren, war aber nur 13 Jahre in Betrieb, dafür gibt es Zeugen, und ich glaube nicht, dass eine Firma Berndt das Recht hat, diesen Kessel im Zuge ihrer absolut unfachmännischen Arbeiten und Verschlimmbesserungen einfach zu zerstören,
  • durch die fehlerhaften Arbeiten an der Fußbodenheizung sind massivste Schäden entstanden, die mit der 3. Klage gegen diesen Scharlatan Berndt 8 O 220/21 geltend gemacht wurden und die auch noch begutachtet werden müssen.

Einer Ihrer Kollegen hat mir im Keller des Schwimmbades folgendes gesagt: Was ich Ihnen hier schon mal sagen kann, ist, dass die Hydraulik nicht stimmt, dass eine Systemtrennung fehlt und dass die in diesem Keller verbaute Technik die absolute "High-End-Technik" der 70-er Jahre war und der Vorbesitzer eine Menge Geld darin gesteckt hat.

Dieser Sachverständige hat mich gefragt: War das noch ein junges Unternehmen, dass hier die Wärmepumpe eingebaut hat?

Falls Sie diesen Satz wieder missverstehen sollten, damit meinte Ihr Kollege, ob es sich um einen ANFÄNGER handeln würde, der die Wärmepumpe eingebaut hat. Das könnte man ja auch meinen, wenn man sich das hier alles so anschaut.

Ich bin mir bewusst, dass die meisten Menschen bei diesem nicht endenden Ärger mit Herrn Berndt und Ihnen schon längst das Handtuch geworfen hätten, aber ich nicht.

Wir haben ein Haus in einem einwandfreien Zustand gekauft und auf keinen Fall hinterlässt hier irgendein Dummkopf solch massive Schäden.

Sollte ich bis Ende der kommenden Woche - das ist der 22.7.2022 - nicht endlich wissen, wann es hier terminlich mit der Begutachtung Ihrerseits mit dem Ziel eines KOMPLETTEN GUTACHTENS weitergeht, erhalten Sie am 25.7.2022 meine 45. Erinnerung.

Da ich mit meinen Ausführungen für die Staatsanwaltschaft noch nicht fertig bin, erhält dieses Schreiben heute nur einen Verteiler an die Beteiligten.

Für diese Woche verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Inge Herkenrath

 

Kopien zur Kenntnisnahme an:

Herrn Rechtanwalt Manfred Müller, c/o RAe Kasper, Müller, Nickel per E- Mail

Herrn Dr. Küch, Vorsitzender Richter am Landgericht, c/o Landgericht Koblenz - per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 OH 2/19

Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 O 250/15

Herrn Thomas Pluta, c/o Fa. Boch GmbH

Herrn Rechtsanwalt Huhn, c/o Busse & Miessen per E-Mail: kanzlei@busse- miessen.de



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