Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 72

Liebe Fan-Gemeinde,

um die Firma Berndt Kältetechnik sollte man unbedingt einen großen Bogen machen:

In der seit Anfang 2019 anhängigen Schadensersatzklage 8 O 23/19, zu der der Sachverständige Dipl.-Ing. Kaminski eindeutig festgestellt hat, dass unsere Forderungen berechtigt sind, kommt nun - wie sollte es anders sein - nach einer erneuten Fristverlängerung seitens der Gegenseite, das müsste jetzt seit 2015 etwa die 20. Fristverlängerung gewesen sein, ein weiterer komplett SINNFREIER Schriftsatz vom 16.8.2022, siehe nachstehender Link, mit dem die Gegenseite ein Ergänzungsgutachten beantragt, damit die zahlreichen Fehler des Herrn Berndt bzw. seiner Mannschaft mal wieder dokumentiert werden:

» Schriftsatz der Kanzlei Busse und Miesen vom 16.8.2022 nach dem Motto: Wo ist das nächste Fettnäpfchen?

Das Landgericht Koblenz Koblenz hat daraufhin einen Beweisbeschluss erlassen, dass der superdumme Scharlatan Berndt einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.000,-- Euro zu zahlen hat, damit der Sachverständige die Fehler feststellen und schriftlich festhalten kann, siehe nachstehender Link:

» Beweisbeschluss des Landgerichtes Koblenz vom 25.8.2022

Insofern ist Herr Berndt mir in seiner unglaublichen Einfältigkeit entgegengekommen, denn ich möchte auch zu gerne wissen, wie es in der unmöglichen Steuerung so aussieht. Jetzt muss er aber die Kosten dafür zahlen, es ist zum Totlachen.

Ich habe auch gleich einen lustigen Film bei YouTube eingestellt
https://youtu.be/sfKF2fIjSa8

Episode: Herr Berndt beantragt ein Ergänzungsgutachten, zahlt dafür einen vorläufigen Kostenvorschuss in Höhe von 1.000,-- Euro, damit weitere seiner zahlreichen Fehler in diesem Gutachten verewigt werden

Wie sagte Konrad Adenauer einmal:
Ist es nicht schrecklich, dass der menschlichen Klugheit so enge Grenzen gesetzt sind und der menschlichen Dummheit überhaupt keine?

Unser Rechtsanwalt, Herr Müller, hatte mit Schriftsatz vom 15.8.2022 den Sachverhalt bezüglich des unsinnig vergeigten Stromes nochmals ausführlich dem Gericht mitgeteilt, da man die Zusammenhänge als Außenstehender m.E. nicht so einfach erkennen kann. Wer kann sich schon vorstellen, dass eine Wärmepumpe nicht in Betrieb ist, aber trotzdem jahrelang Strom verbraucht, weil totale Deppen diese installiert haben.

» Schriftsatz RA Müller vom 15.8.2022



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