Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 75

» Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz in dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Nürenberg vom 23.8.2022

https://youtu.be/Y_zCiiQSVgo

Mein Antwortschreiben vom 1.9.2022:

Herrn Staatsanwalt
Weidler
c/o Staatsanwaltschaft Koblenz
Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

Ermittlungsverfahren gegen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg wegen Betruges Ihr Aktenzeichen: 2010 Js 33039/22, Ihr Schreiben vom 23.8.2022,

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

ich habe Ihr Schreiben vom 23.8.2022 dankend erhalten und beantworte dieses wie folgt:

Herr Nürenberg hat insgesamt drei vom Gericht bestellte Gutachten NICHT eingereicht.

1. Nicht abgegebenes Gutachten gem. Auftrag vom 27.1.2017 in der Sache 8 O 250/15

In der Sache 8 O 250/15 - Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz - wurde Herr Nürenberg erstmalig im Januar 2016 vom Landgericht Koblenz zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert. Dieses 1. Gutachten wurde auch am 29.11.2016 erstellt.

Daraufhin wurde von dem Beklagten Horst Berndt am 27.1.2017 ein Ergänzungsgutachten beantragt.

Gemäß dem in Kopie beiliegenden Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.2.2017 wurde der Sachverständige Herr Nürenberg mit der Beantwortung dieser Fragen beauftragt.

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.2.2017

Hierauf erfolgte nichts, so dass unsere damalige Anwältin am 6.4.2017 eine Sachstandsanfrage an das Gericht geschickte.

Beweis: Schreiben RAin Manuela Reibold-Rolinger vom 6.4.2017

Mit Schreiben vom 12.4.2017 teilte das Landgericht Koblenz mit, dass die Frist zur Einreichung des Gutachtens auf den 1.6.2017 gesetzt sei.

Beweis: Schreiben Landgericht Koblenz vom 12.4.2017

Am 6.6.2017, also schon nach Ablauf der Frist zur Einreichung dieses Gutachtens bequemte sich Herr Nürenberg an das Gericht eine Reihe von Fragen zu stellen.

In den Folgemonaten kamen dann jede Menge albernster Rückfragen, entweder seitens des Beklagten Horst Berndt bzw. auch des Sachverständigen nach dem Motto:

Im nächsten Leben mache ich was mit OHNE Aufstehen.

Das ging monatelang so weiter, bis das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 4.9.2017 dem Sachverständigen Nürenberg eine Frist von zwei Wochen zur Beantwortung eines weiteren sinnfreien Schriftsatzes der Gegenseite vom 31.8.2017 einräumte, ich zitiere: "um damit die Fortsetzung der weiteren Begutachtung zeitnah zu ermöglichen. Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht von der Einzahlung eines weiteren Vorschusses abhängig."

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 4.9.2017

Auch dieser deutliche Hinweis des Gerichtes interessierte Herrn Nürenberg nicht, denn am 11.9.2017 kam wiederum eine Anfrage von Herrn Nürenberg, so dass ihn das Landgericht mit Beschluss vom 12.9.2017 aufforderte, die Untersuchungen so materialschonend wie möglich durchzuführen.

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 12.9.2017

Am 25.9.2017 kam wiederum eine alberne Rückfrage von Herrn Nürenberg, so dass das Landgericht Koblenz den Parteien wiederum eine Antwortfrist von 14 Tagen setzen musste.

Am 12.10.2017 "platzte" mir der Kragen und ich habe Herrn Nürenberg angeschrieben und diesem mitgeteilt, dass Herr Berndt meinetwegen auf allen Vieren nackt durch den Garten laufen und Handstand machen könne, Hauptsache, das Gutachten werde hier endlich erstattet.

Daraufhin teilte die Kanzlei Busse und Miessen noch am gleichen Tag mit, dass Herr Berndt ein Vergleichsangebot unterbreiten wolle.

Danach zog sich diese Geschichte monatelang hin, da es für mich NIEMALS zu keinem Zeitpunkt einen Vergleich mit Herrn Berndt gab bzw. geben wird.

Dieses "Palaver" ging hier monatelang weiter.

Auf jeden Fall hat Herr Nürenberg in dieser Sache 8 O 250/15 das mit Beschluss vom 3.2.2017 vom Landgericht Koblenz in Auftrag gegebene Gutachten NIEMALS erstattet, es fand auch kein Ortstermin hier im Haus statt, es gab lediglich eine Menge albernster Schriftsätze der Gegenseite.

2. Unvollständiges und teilweise falsches Gutachten vom 13.1.2020 in der Sache 8 OH 2/19

Nachdem Herr Berndt im September 2018 endlich verurteilt werden konnte, sich in der Zwischenzeit zum Jahreswechsel 2017 / 2018 hier ein erster erheblicher Schaden durch die mehr als mangelhaften Arbeiten der Firma Berndt herausstellte, beantragte unser heutiger Rechtsanwalt, Herr RA Müller aus Mayen, am 8.2.2019 ein Selbständiges Beweisverfahren, welches unter dem Aktenzeichen 8 OH 2/19 beim Landgericht Koblenz anhängig ist.

Hier wurde Herr Nürenberg gem. Beweisbeschluss vom 13.3.2019 mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.

Nach etlichen Erinnerungen unsererseits wurde hier am 13.1.2020 ein Gutachten erstattet, welches jedoch teilweise falsch und nicht vollständig ist.

3. Daraufhin wurde von unserer Kanzlei am 26.3.2020 ein Ergänzungsgutachten beantragt.

Hierauf erfolgte eine Beauftragung durch das Landgericht Koblenz vom 6.4.2020.

Beweis: Beweisbeschluss vom 6.4.2020

In der ganzen Zeit seit dem 6.4.2020 war Herr Nürenberg genau ein einziges Mal hier, nämlich am 3.5.2022!!!. Bei diesem Termin wurden EXAKT dieselben Arbeiten durch die Handwerksfirma vorgenommen, die zuvor auch am 9.12.2019 hier erledigt wurden mit der einzigen Ausnahme, dass die Verkleidung des kaputten Ölkessels demontiert wurde, was jedoch eine Kleinigkeit war. Für diesen "Spaß" waren 2.500,-- Euro als Kostenvorschuss zu zahlen.

Seither ist hier wieder Funkstille eingetreten.

Also, dieses am 6.4.2020, das war heute vor genau 879 Tagen vom Landgericht Koblenz in Auftrag gegebene Gutachten wurde in diesem langen Zeitraum bisher nicht erstattet.

4. Nicht abgegebenes Gutachten gem. Auftrag vom 27.1.2017 in der Sache 8 O 23/19

Es gibt eine weitere Klage mit dem Aktenzeichen 8 O 23/19, wobei es um vollkommen unsinnige Stromkosten, entgangene Heizöleinsparungen, der Differenz bei einem Vorratsspeicher etc. geht. Diese Klage ist seit dem 16.1.2019 anhängig. Hier fand auch im Oktober 2019 ein Gerichtstermin statt, zu dem das Landgericht Koblenz sicher der Meinung war, dass bis zu diesem Termin im Oktober 2019 das Gutachten in dem Selbständigen Beweisverfahren 8 OH 2/19 vorliegen würde, was jedoch nicht der Fall war.

In dieser Sache wurde Herr Nürenberg gemäß Beweisbeschluss vom 20.4.2020 zur Erstattung eines Gutachtens über den unsinnig verbrauchten Strom aufgefordert.

Beweis: Beschluss des Landgerichtes Koblenz vom 20.4.2020

In dieser Sache hielt Herr Nürenberg es nicht für opportun, überhaupt irgendetwas zu machen.

Es erfolgte weder ein Ortstermin noch erfolgte irgendein Schreiben in dieser Sache.

Mit Beschluss des Landgerichtes Koblenz vom 24.9.2021 wurde Herr Nürenberg von diesem Auftrag entbunden und wie heißt es hier so schön: "Um dem Verfahren einen Fortgang zu geben, wird an der Entbindung des Sachverständigen Nürenberg festgehalten und zur Begutachtung Dipl.-Ing. Udo Kaminski .. bestellt."

Herr Kaminski hat auch unter dem 7.7.2022 ein Gutachten erstattet, dass unsere geltend gemachten Schadensersatzansprüche hinsichtlich der Stromkosten voll inhaltlich bestätigt.

Daraufhin beantragte der Beklagte Horst Berndt ein weiteres Ergänzungsgutachten, bei dem es jetzt darum geht, wie hoch der Anteil von zwei Umwälzpumpen ist, die jeweils einen sagenhaften Stromverbrauch von 33 Watt in der Stunde haben, damit Herr Berndt diesen sehr geringfügigen Betrag abziehen kann. Wir hatten hier schon 2.000,-- Euro Kostenvorschüsse an den neuen Sachverständigen bezahlt und Herr Berndt muss jetzt erst einmal einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von 1.000,-- Euro zahlen, machen dann für ihn zusammen 3.000,-- Gutachterkosten für zwei Pumpen, die 33 Watt in der Stunde verbrauchen.

Zu Herrn Berndt fällt mir nichts mehr ein, als Intelligenz verteilt wurde, war der nicht da, aber was soll es, ich habe noch nie so viel gelacht wie in den Jahren, seitdem ich mich jetzt schon mit diesem Scharlatan beschäftigen muss.

Von Herrn Nürenberg wurde in der Sache 8 O 23/19 auf jeden Fall KEIN Gutachten erstattet.

D.h., insgesamt hat Herr Nürenberg DREI vom Landgericht Koblenz in Auftrag gegebene Gutachten NICHT erstattet und ein Gutachten ist fehlerhaft und unvollständig.

Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen noch mit, dass ich mich zweimal beim Landgericht Koblenz über dieses unerhörte Verhalten von Herrn Nürenberg beschwert habe, da in unserem Hause dadurch erhebliche Mangelfolgeschäden entstanden sind.

Die erste Beschwerde datierte vom 30.8.2020. Wenige Tage später hat Herr Nürenberg um eine Entpflichtung gebeten, da er "befangen" sei.

Herr Nürenberg sollte auch zunächst wohl in beiden Sachen 8 OH 2/19 und 8 O 23/19 von seiner Beauftragung entbunden werden.

Mit Beschluss vom 15.12.2020 wurde Herr Nürenberg in der Sache 8 O 23/19 von seinem Gutachterauftrag entbunden, da er sich lt. seiner Aussage für befangen hielt.

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 15.12.2020 in der Sache 8 O 23/19

In dem Selbstständigen Beweisverfahren 8 OH 2/19 erhielt ich unter dem 19.11.2020 das beiliegende Schreiben des Landgerichts Koblenz, dass die Angelegenheit an das für Verzögerungsrügen zuständige Oberlandesgericht Koblenz weitergeleitet wurde.

Beweis: Schreiben des Landgerichts Koblenz vom 19.11.2020

Mit Beschluss vom 7.5.2021 wurde keine Ablehnung des Herrn Nürenberg in der Sache 8 OH 2/19 ausgesprochen.

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 7.5.2021 in der Sache 8 OH 2/19

Herr Nürenberg tat zunächst ganz erstaunt, da er angeblich der irrigen Auffassung war, dass sich die Sache 8 OH 2/19 ERLEDIGT hätte!!??!!

Er forderte dann einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von 2.500,-- an, wie oben schon erwähnt. Es sollte der durchgerostete Kessel "aufgesägt" werden.

Hierauf warten wir nun schon über ein Jahr.

Ich habe mich am 16.5.2022 zum zweiten Mal über das Verhalten von Herrn Nürenberg beim Landgericht Koblenz beschwert.

Aber auch diese Beschwerde wurde zurückgewiesen, siehe Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.6.2022.

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.6.2022 in der Sache 8 OH 2/19

Von einem weiteren Ortstermin oder der Erstattung des Gutachtens in der Sache 8 OH 2/19 gibt es hier nach wie vor keine Spur, so dass ich mir Anfang Oktober 2022 den Spaß erlaube, ALLE in Frage kommenden Sachverständigen in ganz Deutschland über diesen unglaublichen Vorgang zu informieren. Mal schauen, welche Reaktion da kommt.

Es ist in meinen Augen eine unglaubliche Unverschämtheit eines öffentlich bestellten Sachverständigen, die zahlreichen für einen Fachmann nicht zu übersehenden Fehler eines Handwerkers durch sein unerhörtes Verhalten auch noch zu decken, wodurch anderen Menschen eine Menge Schäden entstehen und jeder, der auf eine Anlage ANGEWIESEN ist, kann so etwas natürlich nicht durchstehen.

Falls Sie noch irgendwelche Unterlagen benötigen, bitte ich um Info.

Mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath



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