Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 89

Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, 16.10.2022
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Herrn Präsident
Stefan Hagen
c/o IHK Bonn
Bonner Talweg 17

53113 Bonn
Herrn Dipl.-Wirt.-Ing.
Ralph Appel
c/o VDI
VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf
Herrn Präsident
Willi Schmidbauer
c/o BVS e.V.
Charlottenstr. 79/80

10117 Berlin

Informationsschreiben über den von der IHK Bonn bestellten
vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg, Mühlenstraße 39,
53173 Bonn

Verdacht auf Korruption

Sehr geehrte Herren,

ich möchte Sie heute einmal über einen Fall informieren, der für eine große Anzahl von Menschen schier unglaublich ist, da man sich so etwas eigentlich nicht vorstellen kann.

Kurz zur Vorgeschichte:
Wir haben im Dezember 2013 Herrn Horst Berndt von Berndt Kältetechnik aus Gelsdorf guten Glaubens mit der Installation einer bivalent arbeitenden Luftwärmepumpe beauftragt, die unsere Ölheizung UNTERSTÜTZEN sollte.

Die Wärmepumpe wurde im Januar / Februar 2014 bei uns installiert, ging Ende Februar in Betrieb und verbrauchte innerhalb von knapp einem ausgesprochen milden Monat März 2014 fast 4.000 kW Strom, wobei das Objekt noch nicht einmal von der Wärmepumpe, sondern von der Ölheizung versorgt wurde, da die Wärmepumpe anscheinend von Anfang an kein Rechtsdrehfeld hatte, also falsch herum lief, dabei jede Menge Strom verbrauchte, aber keinerlei Energie lieferte.

Herr Berndt "kontrollierte" den gesamten Monat März 2014 täglich die Wärmepumpe; ich habe ihn jeden Abend darauf aufmerksam gemacht, dass es ja wohl schlecht möglich sein könne, dass eine Wärmepumpe an einem milden Tag 180, 200 bzw. 220 kW Strom verbraucht. Auf die Idee, dass die Wärmepumpe evtl. kein Rechtsdrehfeld hatte, kam Herr Berndt nicht, so dass dann Ende März der Kompressor kaputt war, der im Mai 2014 ausgetauscht wurde, OHNE nach der Ursache zu forschen, so dass der hohe Stromverbrauch weiterlief und es seither dann außerdem permanent zum Ausfall der gesamten Heizungsanlage kam.

Die Firma Berndt hat hier die unmöglichsten "Verschlimmbesserungsarbeiten" angestellt, insgesamt ca. 800 Stunden !!!, bis wir diesen Dummkopf Berndt am 9.5.2015 aus unserem Haus hinausgeworfen haben. Sein Kommentar nach rd. 150 Besuchen in unserem Hause war: Ich habe ein Recht auf Nachbesserung.

Wenn Sie mal lachen wollen, können Sie die Erlebnisse mit diesem Menschen in meinem Buch nachlesen:

Im August 2015 haben wir vor dem Landgericht Koblenz eine Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz (8 O 250/15) eingereicht, im Januar 2016 war hier ein Gerichtstermin und ab diesem Zeitpunkt kommt der "werte" Sachverständige Herr Nürenberg ins Spiel.

Der damalige Vorsitzende Richter, Herr Richter Volckmann, hatte sich nach dem Termin die Mühe gemacht, bei den drei zur Verfügung stehenden Sachverständigen denjenigen auszuwählen, der das zu erstattende Gutachten am SCHNELLSTENS, d.h. innerhalb der üblichen Frist von 3 bis 4 Monaten, erstatten würde, hierzu hatte sich Herr Nürenberg wohl bereiterklärt, sonst wäre er kaum beauftragt worden.

Der Richter war wohl bei der sonnenklaren Sachlage davon ausgegangen, dass die Sache bis Ende 2016 !!!! erledigt sei und davon bin ich auch ausgegangen und bei einem KORREKT ARBEITENDEN SACHVERSTÄNDIGEN wäre das auch sicherlich so gewesen.

Erst kurz vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Gutachtens fand bei uns im Haus am 19.4.2016 ein Ortstermin statt, an dem u.a. auch der Hersteller des Multifunktionsspeichers, Herr Zeeh aus dem Erzgebirge teilnahm, dem der unglaubliche Berndt auch noch den Streit erklärt hatte.

Herr Zeeh schaute sich die von seiner Firma gefertigte Entwurfszeichnung an, sah sich die "Spaßvogelzeichnung" der Firma Berndt an, schaute auf die Versorgungsleitung im Keller des Schwimmbades, in dem sich der Multifunktionsspeicher und die "selbstgestrickte" Steuerung des Herrn Berndt befinden und sagte dann wörtlich:

Das ist ja alles Scheiße, was der Berndt hier gemacht hat

Und das war auch eine absolut zutreffende Aussage. Bei Interesse können Sie sich diese Zeichnungen unter den nachstehenden Links anschauen.

» Unverbindlicher Planungsvorschlag der Firma Zeeh von 2013

» Plan der Firma Berndt Enersys von 2013

Ein inzwischen verstorbener Freund von meinem Mann und mir hat mir aus der Ferne nur anhand des Vergleiches dieser beiden Zeichnungen und von mir gefertigter Fotos in dem Kellerraum gesagt: "Das kann nicht funktionieren, vergleich mal die beiden Zeichnungen, da siehst du dann schon, dass da Pumpen fehlen und das kann so nicht klappen."

Hierzu hat mir dann ein Sachverständiger vor zwei Jahren erklärt: Was man auf den ersten Blick sagen kann ist, dass in diesem Raum die Hydraulik nicht stimmt, außerdem fehlt zwischen der von der Firma Berndt wieder in Betrieb genommenen, sich vorher jahrelang außer Betrieb befindlichen Fußbodenheizung und der Ölheizung eine Systemtrennung.

Davon abgesehen fehlen bei der Installation der Wärmepumpe ganz erhebliche Teile, was man als Laie natürlich nicht wissen kann, was mir aber verschiedene Fachleute bestätigt haben und was ich auch anhand von anderen Angeboten inzwischen selbst festgestellt habe.

Kommen wir zurück zu diesem unmöglichen Herrn Nürenberg, der sah das alles offensichtlich nicht, bzw. wollte das wohl nicht sehen. Der sah auch nicht, dass die Mitarbeiter der Firma Berndt sogar noch zu dumm waren, an dem Multifunktionsspeicher die Messuhren anzubringen, so dass man noch nicht einmal die Temperatur in dem Speicher ablesen kann.

Herr Nürenberg wäre bereits im April 2016 dazu VERPFLICHTET gewesen, den damaligen Richter zu bitten, den Beweisbeschluss zu ergänzen, denn diese Anlage, die hier bis heute noch steht, konnte so, wie sie installiert worden ist, niemals funktionieren. Uns ging es bei der damaligen Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz nur darum festzustellen, dass die Wärmepumpe nicht funktioniert, weil die Gegenseite behauptete, sie würde funktionieren, was natürlich vollkommener Blödsinn war. Warum sie nicht funktionierte, interessierte uns damals nicht so sehr, weil Herr Berndt unsere Geduld auf das Äußerste in Anspruch genommen hatte und wir nur noch unser Geld endlich zurückbekommen wollten, immerhin ca. 24.000,-- Euro, von den unsinnigen Stromkosten mal abgesehen.

Herr Zeeh, den Herr Berndt im Mai 2015 in diese "fiese" Geschichte hineinziehen wollte und der sich aus Gutheit sogar bereiterklärt hatte, diese Sache hier in Ordnung zu bringen, ging von einer Woche aus, um die Wärmepumpe ans Laufen zu bringen.

Das entsprechende Schreiben des Herrn Zeeh vom 15.5.2015 habe ich nachstehend einkopiert.

An diesem Schreiben erkennt man ja schon: Aha, eine Woche bis zur vollen Funktionalität, also kann hier nur ein großer Haufen MIST stehen, den man wahrscheinlich von Grund auf hätte neu aufstellen müssen.

Das alles interessierte Herrn Nürenberg nicht, er sah auch beispielsweise nicht, dass hier kein Wärmemengenzähler angebracht war, sondern teilte dann dem Gericht mit, dass ein solcher erforderlich sei, damit er den Stromverbrauch feststellen könne.

Da ich hier erst einmal nichts hörte, habe ich Herrn Nürenberg seinerzeit angerufen und er teilte mir mit, dass er die Fortführung der Ortstermine erst im Winter 2016 / 2017 vornehmen könne, während der Heizperiode. Ich habe ihm dann erklärt: Wie bitte, im Winter? Diese Wärmepumpe hat noch niemals funktioniert, selbst im Hochsommer 2014 nicht, im Winter 2014 / 2015 hatten die Spitzbuben der Firma Berndt Kältetechnik "vorsichtshalber" den Bivalenzpunkt auf +15° gestellt, was ich erst im April 2015 nach Rückfrage bei der Firma Zeeh feststellte.

Daraufhin "bequemte" sich Herr Nürenberg, für September 2014 den nächsten Ortstermin anzuberaumen, an dem der Wärmemengenzähler eingebaut wurde und danach sollte dann ein Versuch hier stattfinden.

Dieser erste und einzige Versuch dauerte jedoch nur 10 Stunden, dann fiel die Wärmepumpe wieder aus, verbrauchte in diesen 10 Stunden bei milden Temperaturen im September 2014 132 kW Strom. Daraufhin wurde der Versuch sofort abgebrochen und aus diesem einen Versuch errechnete Herr Nürenberg dann in seinem Gutachten vom 29.11.2016 eine JAZ von lächerlichen 1,64, obwohl diese Zahl m.E. noch viel zu hoch angesetzt ist, da die Wärmepumpe ja nur die 10 Stunden gelaufen war, sich danach final abschaltete, so dass sie m.E. überhaupt gar keine Jahresarbeitszahl hat.

Ich nehme an, es kam nur zu diesem einen Versuch, weil Herr Nürenberg wahrscheinlich davon ausging, dass der Kompressor, weitere Versuche nicht "überleben" würde, da die Wärmepumpe wohl nach dem Austausch desselben weiterhin ohne Rechtsdrehfeld lief. Dass kein Rechtsdrehfeld anlag, darüber gibt es sogar einen entsprechenden Arbeitszettel der Firma Berndt!!!! Das habe ich Herrn Nürenberg alles bei dem Termin mitgeteilt.

Aufgrund dieses Gutachtens, aus dem sich natürlich ergeben musste, dass die Wärmepumpe nicht funktioniert, wurde dann Anfang 2017 seitens des superdummen Herrn Berndt ein Ergänzungsgutachten beantragt, das u.a. beinhaltete, dass ein von der Firma Berndt angebrachter externer Wärmetauscher aufgesägt werde sollte, nachdem ein Mitarbeiter der Firma Berndt die sich in dem Multifunktionsspeicher befindlichen und die Besonderheit dieses Speichers ausmachenden innenliegenden Wärmetauscher stillgelegt hatte!!!

Dieses Gutachten wurde von Herrn Nürenberg in einem Zeitraum von 14 Monaten einfach nicht erstattet, es fand auch kein einziger Ortstermin hier statt, es gab nur eine Menge völlig unsinnigen Schriftverkehrs.

Im Frühjahr 2018 wurde ein "Wertermittlungsgutachten" erstattet, allein bei dem Wort kann man nur in schallendes Gelächer ausbrechen, mit dem Herr Nürenberg Herrn Berndt wenigstens einen Betrag in Höhe von ca. € 6.000,-- "zuschusterte". In diesem Gutachten wurde von Herrn Nürenberg u.a. eine falsch angebrachte Fußbodenheizungsverteilung als Wertverbesserung anerkannt, was er in seinem nächsten Gutachten aus Anfang 2020 revidieren musste.

Im September 2018 konnte Herr Berndt aufgrund der ganzen "Bummeleien" der Begutachtungen endlich vom Landgericht Koblenz verurteilt werden, siehe nachstehender Link.

» Urteil Landgericht Koblenz vom 14.9.2018

Nachdem wir den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung seiner Konten beauftragt haben, erhielten wir dann auch schon mal rd. 27.000,-- Euro nach fast 5 Jahren von Herrn Berndt zurück.

In der Zwischenzeit mussten wir Anfang 2018 allerdings feststellen, dass ein tadellos funktionierender von den Deppen der Firma Berndt in die Konstruktion integrierter Heizölkessel durchgerostet war, so dass seit Anfang 2019 ein Selbstständiges Beweisverfahren 8 OH 2/19 anhängig ist, dass der "werte" Nürenberg immer wieder erfolgreich durch Nichtstun verzögert.

Im Sommer 2020 mussten wir dann feststellen, dass über 100 Fliesen durch die enormen Temperaturen auf die Fußbodenheizung, verursacht durch die Firma Berndt, gerissen sind usw. usw.

Hierzu möchte ich noch betonen, dass ich bei dem vorletzten Termin in diesem Selbständigen Beweisverfahren am 9.12.2019 Herrn Nürenberg in dem Hallenschwimmbad, das seinerzeit nicht in Betrieb war, also auch kein Wasser eingefüllt war, gefragt habe, ob man die Fußbodenheizung, auf die durch die Deppen der Firma Berndt Temperaturen von bis zu 70° gingen, nicht endlich abschalten könne, woraufhin mir Herr Nürenberg antwortete: "Ich weiß nicht, was dann passiert".

Da in dem Schwimmbad kein Wasser eingefüllt war, wäre mit Sicherheit nichts passiert. Durch die hohen Temperaturen von bis zu 70° auf die Fußbodenheizung, die durch einen besonders "intelligenten" Mitarbeiter von Herrn Berndt seit Ende 2014 / Anfang 2015 "gejagt" wurden, hielten die Fliesen diese enormen Temperaturen im Sommer 2020 nicht mehr aus und hier sind über 100 einwandfreie Fliesen gerissen.

Das geht m.E. auf das Konto dieses Sachverständigen, von dem ich mittlerweile annehme, entweder ist das ein SCHWACHVERSTÄNDIGER oder der wurde von diesem Deppen Berndt geschmiert, eine andere Möglichkeit kann ich in einem solchen Verhalten nicht erkennen. Ich habe Herrn Nürenberg dann weiterhin gefragt: "Wir verbrauchen eine Menge Heizöl durch die Fußbodenheizung, aber hier in der Halle ist es doch relativ kühl, wo bleibt das Öl?"

Darauf antworte Herr Nürenberg: "Das ist eine andere Frage".

Jetzt frage ich mich, bin ich hier in einem Quiz?

Wie ich zwischenzeitlich anhand meiner Unterlagen ermittelt habe, handelt es sich über den gesamten Zeitraum von Ende 2014 bis Sommer 2020, nachdem wir die Fußbodenheizung endlich abgeschaltet haben, um ca. 22.000 ltr. unsinnig vergeigtes Heizöl, das u.a. in einer dritten Klage vor dem Landgericht Koblenz 8 O 220/21 geltend gemacht wird.

Ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger dazu da, dass der von einem Oberdeppen von Handwerker geschädigte Kunden "veralbert" und sich selbst lustig "die Taschen voll macht"?

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf eine Konkretisierung der Vorgänge mit Herrn Nürenberg vom 15.7.2022, um die mich die Staatsanwaltschaft Koblenz aufgrund meiner Strafanzeige gegen Herrn Nürenberg gebeten hatte, aus der Sie die ganze unglaubliche Vorgehensweise wegen einer einzigen von kompletten Deppen installierten Wärmepumpe ersehen können, wobei es sich um für einen Fachmann nicht zu übersehende Fehler handelt:

» Meine 83-seitige Konkretisierung dieser Gaunerkomödie an die Staatsanwaltschaft Koblenz Aktenzeichen: 2010 Js 33039/22 vom 15.7.2022 mit einem Berg von Beweisunterlagen

Aufgrund einer weiteren Nachfrage der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 23.8.2022, ob Herr Nürenberg Gutachten nicht erstattet habe, habe ich am 1.9.2022 das nachstehend einkopierte Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt, da Herr Nürenberg in dieser Gaunerkomödie, in der er seit 2016 involviert ist, drei Gutachten bisher überhaupt nicht erstattet hat.

Herrn Staatsanwalt
Weidler
c/o Staatsanwaltschaft Koblenz
Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

Ermittlungsverfahren gegen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg wegen Betruges Ihr Aktenzeichen: 2010 Js 33039/22, Ihr Schreiben vom 23.8.2022,

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
ich habe Ihr Schreiben vom 23.8.2022 dankend erhalten und beantworte dieses wie folgt:

Herr Nürenberg hat insgesamt drei vom Gericht bestellte Gutachten NICHT eingereicht.

1. Nicht abgegebenes Gutachten gem. Auftrag vom 27.1.2017 in der Sache 8 O 250/15
In der Sache 8 O 250/15 - Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz - wurde Herr Nürenberg erstmalig im Januar 2016 vom Landgericht Koblenz zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert. Dieses 1. Gutachten wurde auch am 29.11.2016 erstellt.

Daraufhin wurde von dem Beklagten Horst Berndt am 27.1.2017 ein Ergänzungsgutachten beantragt.

Gemäß dem in Kopie beiliegenden Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.2.2017 wurde der Sachverständige Herr Nürenberg mit der Beantwortung dieser Fragen beauftragt.
Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.2.2017

Hierauf erfolgte nichts, so dass unsere damalige Anwältin am 6.4.2017 eine Sachstandsanfrage an das Gericht geschickte.
Beweis: Schreiben RAin Manuela Reibold-Rolinger vom 6.4.2017

Mit Schreiben vom 12.4.2017 teilte das Landgericht Koblenz mit, dass die Frist zur Einreichung des Gutachtens auf den 1.6.2017 gesetzt sei.
Beweis: Schreiben Landgericht Koblenz vom 12.4.2017

Am 6.6.2017, also schon nach Ablauf der Frist zur Einreichung dieses Gutachtens bequemte sich Herr Nürenberg an das Gericht eine Reihe von Fragen zu stellen.

In den Folgemonaten kamen dann jede Menge albernster Rückfragen, entweder seitens des Beklagten Horst Berndt bzw. auch des Sachverständigen nach dem Motto:

Im nächsten Leben mache ich was mit OHNE Aufstehen.

Das ging monatelang so weiter, bis das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 4.9.2017 dem Sachverständigen Nürenberg eine Frist von zwei Wochen zur Beantwortung eines weiteren sinnfreien Schriftsatzes der Gegenseite vom 31.8.2017 einräumte, ich zitiere: "um damit die Fortsetzung der weiteren Begutachtung zeitnah zu ermöglichen. Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht von der Einzahlung eines weiteren Vorschusses abhängig."
Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 4.9.2017

Auch dieser deutliche Hinweis des Gerichtes interessierte Herrn Nürenberg nicht, denn am 11.9.2017 kam wiederum eine Anfrage von Herrn Nürenberg, so dass ihn das Landgericht mit Beschluss vom 12.9.2017 aufforderte, die Untersuchungen so materialschonend wie möglich durchzuführen.
Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 12.9.2017

Am 25.9.2017 kam wiederum eine alberne Rückfrage von Herrn Nürenberg, so dass das Landgericht Koblenz den Parteien wiederum eine Antwortfrist von 14 Tagen setzen musste.

Am 12.10.2017 "platzte" mir der Kragen und ich habe Herrn Nürenberg angeschrieben und diesem mitgeteilt, dass Herr Berndt meinetwegen auf allen Vieren nackt durch den Garten laufen und Handstand machen könne, Hauptsache, das Gutachten werde hier endlich erstattet.

Daraufhin teilte die Kanzlei Busse und Miessen noch am gleichen Tag mit, dass Herr Berndt ein Vergleichsangebot unterbreiten wolle.

Danach zog sich diese Geschichte monatelang hin, da es für mich NIEMALS zu keinem Zeitpunkt einen Vergleich mit Herrn Berndt gab bzw. geben wird.

Dieses "Palaver" ging hier monatelang weiter.

Auf jeden Fall hat Herr Nürenberg in dieser Sache 8 O 250/15 das mit Beschluss vom 3.2.2017 vom Landgericht Koblenz in Auftrag gegebene Gutachten NIEMALS erstattet, es fand auch kein Ortstermin hier im Haus statt, es gab lediglich eine Menge albernster Schriftsätze der Gegenseite.

2. Unvollständiges und teilweise falsches Gutachten vom 13.1.2020 in der Sache 8 OH 2/19

Nachdem Herr Berndt im September 2018 endlich verurteilt werden konnte, sich in der Zwischenzeit zum Jahreswechsel 2017 / 2018 hier ein erster erheblicher Schaden durch die mehr als mangelhaften Arbeiten der Firma Berndt herausstellte, beantragte unser heutiger Rechtsanwalt, Herr RA Müller aus Mayen, am 8.2.2019 ein Selbständiges Beweisverfahren, welches unter dem Aktenzeichen 8 OH 2/19 beim Landgericht Koblenz anhängig ist.

Hier wurde Herr Nürenberg gem. Beweisbeschluss vom 13.3.2019 mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.

Nach etlichen Erinnerungen unsererseits wurde hier am 13.1.2020 ein Gutachten erstattet, welches jedoch teilweise falsch und nicht vollständig ist.

3. Daraufhin wurde von unserer Kanzlei am 26.3.2020 ein Ergänzungsgutachten beantragt.

Hierauf erfolgte eine Beauftragung durch das Landgericht Koblenz vom 6.4.2020.
Beweis: Beweisbeschluss vom 6.4.2020

In der ganzen Zeit seit dem 6.4.2020 war Herr Nürenberg genau ein einziges Mal hier, nämlich am 3.5.2022!!!. Bei diesem Termin wurden EXAKT dieselben Arbeiten durch die Handwerksfirma vorgenommen, die zuvor auch am 9.12.2019 hier erledigt wurden mit der einzigen Ausnahme, dass die Verkleidung des kaputten Ölkessels demontiert wurde, was jedoch eine Kleinigkeit war. Für diesen "Spaß" waren 2.500,-- Euro als Kostenvorschuss zu zahlen.

Seither ist hier wieder Funkstille eingetreten.

Also, dieses am 6.4.2020, das war heute vor genau 879 Tagen vom Landgericht Koblenz in Auftrag gegebene Gutachten wurde in diesem langen Zeitraum bisher nicht erstattet.

4. Nicht abgegebenes Gutachten gem. Auftrag vom 27.1.2017 in der Sache 8 O 23/19

Es gibt eine weitere Klage mit dem Aktenzeichen 8 O 23/19, wobei es um vollkommen unsinnige Stromkosten, entgangene Heizöleinsparungen, der Differenz bei einem Vorratsspeicher etc. geht. Diese Klage ist seit dem 16.1.2019 anhängig. Hier fand auch im Oktober 2019 ein Gerichtstermin statt, zu dem das Landgericht Koblenz sicher der Meinung war, dass bis zu diesem Termin im Oktober 2019 das Gutachten in dem Selbständigen Beweisverfahren 8 OH 2/19 vorliegen würde, was jedoch nicht der Fall war.

In dieser Sache wurde Herr Nürenberg gemäß Beweisbeschluss vom 20.4.2020 zur Erstattung eines Gutachtens über den unsinnig verbrauchten Strom aufgefordert.
Beweis: Beschluss des Landgerichtes Koblenz vom 20.4.2020

In dieser Sache hielt Herr Nürenberg es nicht für opportun, überhaupt irgendetwas zu machen.

Es erfolgte weder ein Ortstermin noch erfolgte irgendein Schreiben in dieser Sache.

Mit Beschluss des Landgerichtes Koblenz vom 24.9.2021 wurde Herr Nürenberg von diesem Auftrag entbunden und wie heißt es hier so schön: "Um dem Verfahren einen Fortgang zu geben, wird an der Entbindung des Sachverständigen Nürenberg festgehalten und zur Begutachtung Dipl.-Ing. Udo Kaminski .. bestellt."

Herr Kaminski hat auch unter dem 7.7.2022 ein Gutachten erstattet, dass unsere geltend gemachten Schadensersatzansprüche hinsichtlich der Stromkosten voll inhaltlich bestätigt.

Daraufhin beantragte der Beklagte Horst Berndt ein weiteres Ergänzungsgutachten, bei dem es jetzt darum geht, wie hoch der Anteil von zwei Umwälzpumpen ist, die jeweils einen sagenhaften Stromverbrauch von 33 Watt in der Stunde haben, damit Herr Berndt diesen sehr geringfügigen Betrag abziehen kann. Wir hatten hier schon 2.000,-- Euro Kostenvorschüsse an den neuen Sachverständigen bezahlt und Herr Berndt muss jetzt erst einmal einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von 1.000,-- Euro zahlen, machen dann für ihn zusammen 3.000,-- Gutachterkosten für zwei Pumpen, die 33 Watt in der Stunde verbrauchen.

Zu Herrn Berndt fällt mir nichts mehr ein, als Intelligenz verteilt wurde, war der nicht da, aber was soll es, ich habe noch nie so viel gelacht wie in den Jahren, seitdem ich mich jetzt schon mit diesem Scharlatan beschäftigen muss.

Von Herrn Nürenberg wurde in der Sache 8 O 23/19 auf jeden Fall KEIN Gutachten erstattet.

D.h., insgesamt hat Herr Nürenberg DREI vom Landgericht Koblenz in Auftrag gegebene Gutachten NICHT erstattet und ein Gutachten ist fehlerhaft und unvollständig.

Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen noch mit, dass ich mich zweimal beim Landgericht Koblenz über dieses unerhörte Verhalten von Herrn Nürenberg beschwert habe, da in unserem Hause dadurch erhebliche Mangelfolgeschäden entstanden sind.

Die erste Beschwerde datierte vom 30.8.2020. Wenige Tage später hat Herr Nürenberg um eine Entpflichtung gebeten, da er "befangen" sei.

Herr Nürenberg sollte auch zunächst wohl in beiden Sachen 8 OH 2/19 und 8 O 23/19 von seiner Beauftragung entbunden werden.

Mit Beschluss vom 15.12.2020 wurde Herr Nürenberg in der Sache 8 O 23/19 von seinem Gutachterauftrag entbunden, da er sich lt. seiner Aussage für befangen hielt.
Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 15.12.2020 in der Sache 8 O 23/19

In dem Selbstständigen Beweisverfahren 8 OH 2/19 erhielt ich unter dem 19.11.2020 das beiliegende Schreiben des Landgerichts Koblenz, dass die Angelegenheit an das für Verzögerungsrügen zuständige Oberlandesgericht Koblenz weitergeleitet wurde.
Beweis: Schreiben des Landgerichts Koblenz vom 19.11.2020

Mit Beschluss vom 7.5.2021 wurde keine Ablehnung des Herrn Nürenberg in der Sache 8 OH 2/19 ausgesprochen.
Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 7.5.2021 in der Sache 8 OH 2/19

Herr Nürenberg tat zunächst ganz erstaunt, da er angeblich der irrigen Auffassung war, dass sich die Sache 8 OH 2/19 ERLEDIGT hätte!!??!!

Er forderte dann einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von 2.500,-- an, wie oben schon erwähnt. Es sollte der durchgerostete Kessel "aufgesägt" werden.

Hierauf warten wir nun schon über ein Jahr.

Ich habe mich am 16.5.2022 zum zweiten Mal über das Verhalten von Herrn Nürenberg beim Landgericht Koblenz beschwert.

Aber auch diese Beschwerde wurde zurückgewiesen, siehe Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.6.2022.

Beweis: Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 3.6.2022 in der Sache 8 OH 2/19

Von einem weiteren Ortstermin oder der Erstattung des Gutachtens in der Sache 8 OH 2/19 gibt es hier nach wie vor keine Spur, so dass ich mir Anfang Oktober 2022 den Spaß erlaube, ALLE in Frage kommenden Sachverständigen in ganz Deutschland über diesen unglaublichen Vorgang zu informieren. Mal schauen, welche Reaktion da kommt.

Es ist in meinen Augen eine unglaubliche Unverschämtheit eines öffentlich bestellten Sachverständigen, die zahlreichen für einen Fachmann nicht zu übersehenden Fehler eines Handwerkers durch sein unerhörtes Verhalten auch noch zu decken, wodurch anderen Menschen eine Menge Schäden entstehen und jeder, der auf eine Anlage ANGEWIESEN ist, kann so etwas natürlich nicht durchstehen.

Falls Sie noch irgendwelche Unterlagen benötigen, bitte ich um Info.

Mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath

Nachstehend kopiere ich Ihnen die Seiten 81 bis 83 der oben erwähnten 83-seitigen Konkretisierung an die Staatsanwaltschaft Koblenz ein, aus denen man erkennt, WELCHE MASSIVEN Schäden durch das - ich behaupte heute - BETRÜGERISCHE VERHALTEN des Herrn Nürenberg in unserem Hause entstanden sind, die größtenteils hätten vermieden werden können, wenn es sich bei Herrn Nürenberg um einen integren Zeitgenossen handeln würde.

"ZUSAMMENFASSUNG:

Für mich ist der Sachverhalt ganz eindeutig: Ich behaupte, dass Herr Nürenberg von Anfang an die komplett unfähigen Arbeiten des Herrn Berndt MUTWILLIG ignoriert hat, sich dabei lustig die Taschen vollgestopft hat und uns dadurch eine Menge Ärger und ein hoher finanzieller Schaden entstanden ist, den ich nachstehend wie folgt erläutere:

  1. Herr Nürenberg hätte sofort im April 2016 erkennen müssen, dass die Anlage nicht funktioniert und er hätte das Gericht um Erweiterung des Beweisbeschlusses bitten müssen. Dann wäre die Sache ruck-zuck erledigt gewesen.
  2. Im Jahre 2016 / Anfang 2017 wäre der 63 kW Heizölkessel vielleicht noch zu retten gewesen und er wäre nicht total durchgerostet.
  3. Der Estrich im Schwimmbad wäre nicht weiter beschädigt worden.
  4. Etwa 100 Fliesen wären nicht beschädigt worden.
  5. Die unsinnigen Heizölkosten für ca. 22.000 ltr. Heizöl für eine Fußbodenheizung, die nicht gespült wurde, wären nicht entstanden.
  6. Wir hätten nicht jahrelang mit dem Multifunktionsspeicher Tag für Tag für eine Ölheizung 880 ltr. Wasser erwärmt, was kein Mensch mit einer Ölheizung macht. Wir haben jetzt einen Speicher mit einem Inhalt von 300 ltr., der völlig ausreichend ist. Diesen Schaden haben wir im Zuge des ganzen Chaos noch vergessen geltend zu machen, was jetzt zu spät ist.
  7. Wir hätten nicht unseren kleinen schönen Wellnessbereich auflösen, einen Whirlpool ausbauen, eine Sauna ausbauen und im Erdgeschoss wieder aufbauen lassen müssen. Mein Mann hatte sich seinerzeit viel Mühe damit gemacht, jetzt ist das ein Heizungskeller.
  8. Wir hätten in dem ehemaligen Wellnessraum keinen weiteren Heizungskeller errichten lassen müssen, was mit erheblichen Mehrkosten für die Versorgungswand, Rohrleitungen etc. verbunden ist, die allesamt mit der 3. Klage 8 O 220/21 geltend gemacht werden.
  9. Wir hätten keine zweite Brandschutztür im Keller einbauen lassen müssen.
  10. Wir können den Schwimmbadautomaten nicht mehr nutzen, da dieser - aus welchen idiotischen Gründen auch immer - von der Firma Berndt "missbraucht" wurde. Wir haben jetzt eine andere Lösung, die allerdings weniger komfortabel ist, aber wenigstens funktioniert.
  11. Wir könnten unsere vor Jahren auf der Schwimmhalle aufgebrachte Thermosolaranlage für die Erwärmung des Wassers nicht mehr nutzen, was gerade bei den derzeitig hohen Außentemperaturen ideal wäre. Da der unfähige Herr Berndt den Schwimmbadautomaten widerrechtlich in seine alberne Konstruktion einbezogen hat, ist das nicht mehr möglich.
  12. Wir hätten ab April 2016 bis zum 17.2.2022 keine weiteren Stromkosten mehr gehabt, denn von einem Sachverständigen kann man ja wohl erwarten, dass der wenigstens in der Lage ist, eine Wärmepumpe stromlos zu machen.
  13. Wir hätten keinen Ärger mit einem Notdienst-Gauner gehabt, denn ohne den Ortstermin am 3.5.2018 wären hier wohl keine 7 noch relativ neuen Sicherungsautomaten ausgefallen. Ich habe diesen Typ zwar allein ohne Rechtsanwalt verklagt und der ist rechtskräftig verurteilt worden, dafür haben wir aber einmal eine Tour ins Ruhrgebiet gemacht und sind zweimal nach Regensburg gefahren. Wäre ohne Herrn Berndt und Herrn Nürenberg alles nicht erforderlich gewesen, siehe meine Episode: "Der moderne Kohlenklau" " Der "moderne" Kohlenklau im Sinne von Abzocke und Betrug geht um. So wird man in Deutschland von NOTDIENSTEN auf die übelste Weise abgezockt
  14. Der Elektriker musste eine Reihe von Arbeiten erledigen, damit man das Haus endlich wieder so nutzen konnte, wie wir das vor den unmöglichen Arbeiten der Firma Berndt getan haben.
  15. Das Heizregister der Lüftungsanlage war angeblich ein Frostschaden, mag sein, aber ohne die Arbeiten von Herrn Berndt wäre es dazu nie gekommen. Diesen Schaden hat die Wohngebäudeversicherung übernommen, obwohl m.E. auch dafür Herr Berndt verantwortlich war.
  16. Meiner Rechtsschutzversicherung wäre ein enormer Betrag für die unvollständigen, falschen bzw. gar nicht erbrachten Leistungen des Herrn Nürenberg erspart geblieben und hier kann es ja noch Jahre dauern, bis es in der großen Schadensersatzklage zu einem Urteil kommt, wenn das mit den Begutachtungen hier so weitergeht.

Nach alledem denke ich, dass meine Anzeige gegen Herrn Nürenberg auch von öffentlichem Interesse sein dürfte, denn ich glaube kein Betroffener hat Verständnis dafür, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger, der absolut unabhängig zu sein hat, die teilweise nicht übersehbaren Taten eines talentbefreiten Handwerkers ignoriert, und das auch noch über einen so langen Zeitraum und einem dadurch weitere erhebliche Schäden zugefügt werden. Unsere Bundesregierung spricht davon, dass in wenigen Jahren alle Häuser mit einer Wärmepumpe ausgerüstet sein sollen, ja, wenn ich an unseren Fall denke, kann ich nur noch lachen.

Ich bitte Sie vielmals um Entschuldigung, dass dieses Schreiben so endlos lang geworden ist und eine Unmenge von Anlagen hat, aber ich denke, gerade in der heutigen Zeit von Gas- und Heizölknappheit, Energiekrise etc. ist das für viele Menschen ein echtes Problem und kein normaler Mensch kann sich so etwas vorstellen, dass man sich wegen einer einzigen von Anfang an nicht geplanten, dafür aber komplett falsch installierten Wärmepumpe nach dem Ärger mit einem Handwerker auch noch bis jetzt schon 6 1/2 Jahre mit einem solchen Sachverständigen herumschlagen muss. Daher heißt mein nächster Film bei YouTube: Unfähige Handwerker - ein Eldorado für Sachverständige und natürlich auch für Rechtsanwälte. Ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung"

Und wenn ich mir dann anschaue, dass ich heute, am 24. Oktober 2022 seit 2016 die 54. Erinnerung an die weitere Bearbeitung und Abgabe von diversen Gutachten an Herrn Nürenberg geschickt habe, ich insgesamt in dieser Gaunerkomödie bisher fast 100 Filme unter: Handwerkspfusch - Tatort: Wärmepumpe ins Internet gestellt habe, diese Filme bisher über 10.000 Mal heruntergeladen wurden, ich diesen ganzen erbärmlichen und zum Himmel stinkenden Vorgang lückenlos auf meiner Homepage veröffentlicht habe, sich mittlerweile viele dieser Filme auf den überaus charakterlosen Herrn Nürenberg verlinkt haben, dann gibt es für mich für diese Sache nur noch eine einzige Erklärung, dass Herr Nürenberg wohl von Anfang an von diesem Oberdeppen Berndt "geschmiert" wurde, sich möglichst wenig in dieser Sache zu "bewegen", denn ohne Gutachten kommt es natürlich nicht zu einem Urteil.

Hierzu kann ich Ihnen folgendes sagen: Die meisten Menschen hätten mit Sicherheit schon längst "das Handtuch geworfen", aber ich nicht. Ich werde Herrn Nürenberg - wie ich ihm das schon mehrfach angekündigt habe, ab der 44. KW zweimal wöchentlich an die Erstattung eines untadeligen Gutachtens in der sich seit Anfang 2019 vor dem Gericht befindlichen Selbständigen Beweisverfahren 8 OH 2/19 bis zum 23.1.2023 erinnern.

Nach Vorlage dieses Gutachtens, das sich dann 4 Jahre hingezogen hat, und - wie ich mal annehme - wieder für die "Tonne" ist, werde ich einen privaten Sachverständigen beauftragen, das ist beschlossene Sache. Und danach wird es dann wohl so sein, dass das Landgericht Koblenz einen Obergutachter bestellen muss, denn ich lasse mich weder von einem total depperten Handwerker noch von einem korrupten Sachverständigen "linken".

Hierzu möchte ich abschließend noch sagen, dass Herr Nürenberg hier mehr als einmal zusammen mit Herrn Berndt erschien. Das hätte ich damals sofort anzeigen sollen, nur hätte ich es mir seinerzeit beim besten Willen nicht vorstellen können, dass jemand solche gravierenden Fehler eines Handwerkers deckt und dafür kann es nach dieser langen Zeit für mich nur den einzigen Grund geben, dass Herr Berndt Herrn Nürenberg "geschmiert" hat.

Eine Kopie dieses Schreibens werde ich an die Staatsanwaltschaft Koblenz schicken und über dieses Schreiben werde ich einen weiteren Film bei YouTube einstellen mit dem Titel:

Wurde der Sachverständige Dipl.-Ing. Nürenberg jahrelang von Herrn Berndt "geschmiert"?

Bei Interesse finden Sie bei YouTube ständig weitere Filme und den gesamten Vorgang der Gaunerkomödie finden Sie auf meiner Homepage:

www.eifeluebersetzungen.com

Ich habe bei YouTube auch am 20.10.2022 eine neue Playlist eingerichtet:

Ein sich selbst als befangen bezeichnender Sachverständiger namens Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg aus Bonn

Wie ich heute (20.10.2022) auf Rückfrage beim Gericht erfahren habe, hat Herr Nürenberg letztmalig Anfang 2020 für sein unvollständiges und teils unrichtiges Gutachten Geld erhalten, das von uns bzw. meiner Rechtsschutzversicherung 2019 eingezahlt worden war. Seither hat er kein Geld mehr bekommen. Jetzt muss man sich doch mal die Frage stellen, was ist die Aufgabe eines Sachverständigen und wovon lebt der? Man sollte doch meinen, jemand bekommt den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen, dass erledigt er dann und bekommt sein Geld. Bei uns sieht es in dieser unendlichen Gaunerkomödie so aus, als ob Herr Nürenberg möglicherweise von Herrn Berndt "geschmiert" wird, damit er die Sache noch möglichst lange "aussitzen kann", sonst sollte man doch meinen, dass er die verschiedentlichen Aufträge des Landgerichtes Koblenz erledigen würde, das Gutachten endlich erstatten und dann dafür bezahlt würde. In Kürze erscheint hierzu ein neuer interessanter Film.

Ich bin dann mal gespannt, ob es von Ihnen eine Reaktion auf mein Schreiben gibt, ich nehme ja nicht an, dass ein vereidigter Sachverständiger, der ein derartig unerhörtes Verhalten über Jahre an den Tag legt, sozusagen Ihr Wunsch-Kandidat ist.

Was macht jemand, der auf eine verbaute Anlage angewiesen ist, wie das ja normalerweise der Fall ist?

Was macht man, wenn man Beweise nicht aufrechterhalten kann?

Was macht man, wenn man keine Rechtsschutzversicherung und keine Nerven aus Kruppstahl hat?

Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, hat Herr Nürenberg sich Anfang September 2020 als "befangen" erklärt. Der Richter sagt jedoch: Der kann sich nicht als befangen erklären und hat ein unparteiisches Gutachten abzuliefern.

Mit Schreiben vom 23.9.2022 hat das Landgericht Koblenz Herrn Nürenberg aufgefordert, bis zum 23.1.2023 ein VOLLSTÄNDIGES Gutachten zu erstatten, nachdem Herr Nürenberg sich mit Schreiben vom 5.7.2022 ein zweites Mal aus der Affäre ziehen wollte, indem er ein Teilgutachten angeboten hat, wohlgemerkt unter Auslassung der wichtigen Frage, hat die Firma Berndt den durchgerosteten Heizölkessel zu verantworten, der zwar aus den 90-er Jahren stammt, aber nur 13 Jahre in Betrieb war.

Ich hoffe ja mal, dass Ihr "werter" Herr Nürenberg bis zum 23.1.2023 ein tadelloses Gutachten abliefert, ansonsten kommt ein privater Sachverständiger, der sich schon freut und mich mit einer Menge sehr wertvoller Informationen versorgt hat, die man als Laie nicht wissen kann.

Abschließend finde ich, dass so jemand wie Herr Nürenberg NICHT über die Qualifikation verfügt, bei Betroffenen ein unparteiisches Gutachten zu erstatten. Für mich ist dieser Mann, der nach meiner Meinung von Anfang an von Herrn Berndt "geschmiert" wurde, eine absolute SCHANDE.

Und dafür hat Herr Nürenberg von meiner Rechtsschutzversicherung einen höheren 5-stelligen Betrag in dieser Gaunerkomödie bisher UNBERECHTIGT kassiert, denn diese Sache hätte im Jahre 2016 sofort erledigt werden können.

Auch über dieses Schreiben können Sie in Kürze bei YouTube einen entsprechenden Film finden.

Für heute verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath

P.S. In den nächsten Tagen werde ich auch mal das Bundesumweltamt, das für Wärmepumpen zuständig ist, von diesem ungeheuerlichen Vorgang informieren und mit dem "Stern" und ggf. weiteren Magazinen Kontakt aufnehmen, denn so eine unerhörte Sauerei gehört in noch viel breiterem Maße an die Öffentlichkeit.


Kopien zur Kenntnisnahme an:

Herrn Staatsanwalt Weidler, c/o Staatsanwaltschaft Koblenz,
Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, zu Aktenzeichen 2010 Js 3039/22 NUR als Information.

Lt. Schreiben des Landgerichtes Koblenz wurde Herr Nürenberg aufgefordert, bis zum 23.1.2023 ein VOLLSTÄNDIGES Gutachten abzugeben. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich Sie unverzüglich informieren.



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