VIII. Gerichtsverfahren gegen die Firma Berndt Kältetechnik - Seite 13

Unsererseits wurde erstmalig in den zwei Jahren seit Gerichtsanhängigkeit seitens unserer Rechtsanwältin urlaubsbedingt eine Fristverlängerung von zwei Wochen beantragt.

Noch vor Ablauf der Frist ging der folgende Schriftsatz an das Gericht:

» Schriftsatz vom 6.9.2017

Wer natürlich mit der vom Gericht gesetzten Frist bis zum 30.8.2017 offensichtlich nichts zu tun hat, ist Herr Berndt, so dass mal wieder eine Sachstandsanfrage an das Gericht fällig ist:

» Schreiben vom 11.9.2017 an Frau Rechtsanwältin Lilia Albrecht

Vielleicht hat Herrn Berndt ein "Bienchen gestochen",

ein UFO ist in Gelsdorf meines Wissens nicht gelandet

Liebe Fan-Gemeinde,
was Sie interessieren könnte ist folgendes: Eine Rückfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung hat ergeben, dass diese bisher bereits über € 10.000,-- für Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten überwiesen hat und es ist ja noch kein Ende in Sicht. Das sollte für jeden Leser ein guter Grund sein, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachzudenken!!!
Da können Sie mal sehen, was neben dem Ärger an Kosten auf Sie zukommt, wenn Sie bei der Wahl eines Handwerksbetriebs an so einen Scharlatan geraten.

» Schriftsatz vom 6.9.2017

NEWS: Herr Berndt ist nicht vom Bienchen gestochen worden, der Beschluss des Landgerichts Koblenz und die Schriftsätze der Gegenseite haben sich mit meiner Rückfrage überschnitten und weiter geht es - wie gewohnt - mit dummen Fragen der Gegenseite:

» Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 4.9.2017 mit Schriftsatz für den Streitverkündeten, die Firma Zeeh, Rechtsanwalt Baumann vom 29.8.2017 sowie Schriftsatz RAe Busse & Miessen vom 31.8.2017

Man muss das mit Humor nehmen, es gibt ja noch so viele lustige Bilder. Wer - mit Ausnahme von Herrn Berndt - würde sich laufend derartig lächerlich machen?



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