VIII. Gerichtsverfahren gegen die Firma Berndt Kältetechnik - Seite 15

» Schreiben Inge Herkenrath an Herrn Sachverständigen Gerd Nürenberg vom 12.10.2017 mit der Bitte um Mitteilung, wann die Begutachtung weitergeht mit Kopien an:

Frau Rechtsanwältin Lilia Albrecht
Herrn Rechtsanwalt Huhn, c/o Busse & Miessen
Herrn Rechtsanwalt Baumann
Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz zu Aktenzeichen: 8 O 250/15
Herrn Oberstaatsanwalt Rainer Hofius, c/o Staatsanwaltschaft Koblenz zu
Aktenzeichen: 2030 Js 33150/16

» Schreiben der Anwaltskanzlei Busse & Miessen an Frau Rechtanwältin Lilia Albrecht vom 12.10.2017:
Hierin bietet Herr Berndt uns doch tatsächlich am 1.410 Tag nach Auftragserteilung einen Einigungs- und Erledigungsvorschlag an; man kann nur lachen:

Übrigens stimmt die Betreffzeile nicht: Es geht immer noch um Herkenrath ./. Berndt und nicht umgekehrt. Aber auf einen Fehler mehr oder weniger kommt es bei der Gegenseite nicht mehr an.

» Schreiben Inge Herkenrath an Frau Rechtsanwältin Lilia Albrecht vom 13.10.2017 mit Kopien an:
Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz zu Aktenzeichen: 8 O 250/15
Herrn Oberstaatsanwalt Rainer Hofius, c/o Staatsanwaltschaft Koblenz zu
Aktenzeichen: 2030 Js 33150/16
Herrn Sachverständigen Gerd Nürenberg

» Schreiben Frau Rechtsanwältin Lilia Albrecht an Rechtsanwälte Busse & Miessen, Herrn RA Huhn vom 17.10.2017, dass eine Einigung mit Herrn Berndt für uns nicht in Frage kommt

» Schriftsatz der Anwaltskanzlei Busse & Miessen an das Landgericht Koblenz mit der Bitte um Fristverlängerung - ja, das kennen wir nun schon

» Schreiben des Landgerichts Koblenz vom 16.10.2017

» Schreiben Inge Herkenrath an Frau Rechtsanwältin Lilia Albrecht vom 20.10.2017 mit der Bitte dem Gericht mitzuteilen, dass es unsererseits keinen Vergleich mit Herrn Berndt gibt.

Herr Berndt scheint zu glauben, dass wir viel Geld und Nerven "für umsonst" investiert haben, nach dem Motto:



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