Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 122

Heute geht es in Sachen Scharlatan Horst Berndt hier mal wieder weiter. Man sieht daran, mit welchen unglaublich dumm-dreisten Sprüchen ein Totalversager von Handwerker seine törichten Taten rechtfertigen möchte:

Auf den geistfreien Schriftsatz der Gegenseite vom 16.1.2025 hat mein Rechtsanwalt, Herr RA Müller, am 7.2.2025 (s. Seite 121) an das LG Koblenz geantwortet und dort mitgeteilt,

…. dann ergibt sich ein Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen den Beklagten aus der Verletzung der vertraglich vereinbarten Einsparpotentiale von mindestens 50- 55 %....

» Schriftsatz meines Rechtsanwaltes, Herrn RA Manfred Müller, vom 7.2.2025 mit folgendem Hinweis (siehe Seite 4):

Daraufhin ließ der nächste geistfreie Schriftsatz des Scharlatans Berndt natürlich nicht lange auf sich warten:

» Schriftsatz Scharlatan Berndt vom 14.2.2025

Das Gericht antwortete mit Schreiben vom 19.2.2025 und bat um Erläuterung unseres Schriftsatzes vom 7.2.2025, insbesondere zu Ziffer 5 des Schriftsatzes.

» Schreiben des LG Koblenz vom 19.2.2025

Ausnahmsweise bat mein Rechtsanwalt mal um eine urlaubsbedingte Fristverlängerung gebeten, die vom Gericht auch gewährt wurde:

» Schreiben RA Müller vom 25.2.2025

Am 9.4.2025 erfolgte dann ein weiterer Schriftsatz meines Rechtsanwaltes, Herrn Müller, worin Herr RA Müller mal wieder sehr treffend das durch Herrn Berndt verursachte

komplette Desaster

beschreibt:

» Schriftsatz RA Müller vom 9.4.2025

Die nächste haarsträubende Antwort wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

Hinweis: Sie finden in den nächsten Tagen auch zu dem Teil IV bezüglich dieses unglaublichen Scharlatans Berndt weitere Eintragungen, zu denen ich zeitbedingt noch nicht gekommen bin.

Unter Teil VI finden Sie schon mal die Beschwerdebegründung an den Bundesgerichtshof auf Zulassung der Revision gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3.4.2025 dann finden Sie in Kürze auch einen neuen Teil VII.

Da geht es dann um das parallele Vorgehen gegen den seine Arbeit verweigernden Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg.

Die Klage 8 O 23/19 vom 16.1.2019 hat Geburtstag und wird am 3.5.2025 2.300 Tage alt!!!

» Schreiben Inge Herkenrath an Herrn RA Müller vom 2.5.2025 mit der Bitte um Sachstandsanfrage, wann es endlich in der Klage 8 O 23/19 weitergeht, die am 3.5.2025 ihren 2.300. Geburtstag feiert!!!

Nachstehend noch einige Links aus diesem Schreiben, die den einen oder anderen vielleicht interessieren:

http://eifeluebersetzungen.com/downloads/Schreiben-an-SV-Nuerenberg-v.-22.04.2025---Aufforderung-SE.pdf

http://eifeluebersetzungen.com/downloads/Die-jahrelangen-mehr-als-erbaermlichen-Erlebnisse-mit-dem-Sachverstaendigen-Dipl.-Ing.-Nuerenberg.pdf

» Sachstandsanfrage RA Müller vom 6.5.2025, wann mit einer Beantwortung der Ergänzungsfrage zu rechnen ist.



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