Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 124
Auf die auf der vorstehenden Seite 123 beantragte Beantwortung der einen Ergänzungsfrage an den SV Dr.-Ing. Röttger kam unter dem 29.9.2025 ein weiteres Gutachten, das allerdings nicht zielführend ist.
» Gutachten des SV Dr.-Ing. H.J Röttger vom 29.9.2025
Unter dem 7.10.2025 erging der nachstehende Beschluss des Landgerichts Koblenz in der Sache 8 O 23/19.
» Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 7.10.2025
Die Gegenseite hatte zu diesem Gutachten keine weiteren Fragen, ich jedoch sehr wohl, so dass es zu dem Schriftsatz meines Anwaltes vom 19.11.2025 kam:
» Schriftsatz RA Müller vom 19.11.2025
In diesem Schriftsatz vom 19.11.2025 haben wir einige gravierende Dinge zu dem Gutachten vom 29.9.2025 richtiggestellt und unter Punkt 2.3 beantragt.
Angesichts der vorstehenden Ausführungen wird es zwingend sein, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige einen
Ortstermin im Hausanwesen der Klägerin
durchführt, um sich von den Gegebenheiten selbst ein Bild zu machen und die Ergänzungsfragen zu beantworten.
Wie man beispielsweise auf der nachstehenden Aufnahme sieht, hatte der „geschrottete“ Kessel sehr wohl eine Steuerung, nachträglich 2012 eingebaut bei der Verbindung der beiden Ölkessel und wurde seither selbstverständlich temperaturgeregelt.
Die falschen Anschlüsse an dem Multifunktionsspeicher kann man natürlich nur bei einer Ortsbesichtigung feststellen.
Darauf warte ich dann jetzt wieder. Hierzu muss man sagen, wenn der Sachverständige Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg schon im April 2016 seine Arbeit ORDNUNGS- und WAHRHEITSGEMÄSS verrichtet hätte, dann wäre es zu der Klage 8 O 23/19 und den weiteren Klagen gar nicht erst gekommen. Aus diesem Grunde zieht sich dieser ganze Ärger hier wie ein roter Faden durch die Jahre.
Da die Wärmepumpe heute – am 13.12.2025 – vor genau 12 Jahren !!! bei Herrn Horst Berndt bestellt wurde, habe ich das zum Anlass genommen mich selbst nochmal an das Landgericht Koblenz zu wenden, um mich zu erkundigen, wann jetzt endlich hier vor Ort eine weitere Begutachtung in der Sache 8 O 23/19 erfolgt. Es kann ja wohl nicht zu viel verlangt sein, dass ein Sachverständiger, für den bisher € 6.500,-- an Kostenvorschüssen zu zahlen waren, sich hier im Haus den Schlamassel anschaut.
» Schreiben Inge Herkenrath vom 13.12.2025 an Frau Richterin Petry beim Landgericht Koblenz
Neuer Film bei YouTube vom 13.12.2025 mit dem Titel:
Heute vor genau 12 Jahren wurde die Installation einer nichtsnutzigen Wärmepumpe in Auftrag gegeben







