Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teil IV - Seite 10

Nachdem der von mir mit den Akteneinsichten beauftragte Rechtsanwalt, Herr Müller, trotz 3-maliger Erinnerung keine Akteneinsicht bekam, hatte ich das Amtsgericht Sinzig mit Schreiben vom 3.3.205 gebeten, seitens des Gerichtes eine Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft zu veranlassen, das interessierte jedoch niemanden!!

Nachstehend zunächst noch das Protokoll über den Gerichtstermin am 20.2.2025:

» Protokoll über die Sitzung des Termins am Amtsgericht Sinzig vom 20.2.2025

Unter dem 7.3.2025 kam die nachstehend als Link wiedergegebene Antwort des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgrund meiner Dienstaufsichtsbeschwerde.

» Antwort Oberstaatsanwalt vom 7.3.2025 auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine Antwort auf dieses Schreiben finden Sie weiter unten.

Da ich keinerlei Gelegenheit hatte, mich gegen die Klage des Scharlatans Berndt vernünftig zu verteidigen, erfolgte das unglaubliche Urteil vom 13.3.2025.

Wenn man die unentwegten Lügen des Herrn Berndt seit August 2015 in jedem der Schriftsätze verfolgt hat, kann man nur mit den Ohren schlackern, wenn man sich das Urteil anschaut. Lt. Ansicht des Amtsgerichts Sinzig habe ich den Scharlatan Berndt angeblich mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren überzogen!!! Ja, es ist richtig, dass es mehrere Klagen gegen Herrn Berndt gab und immer noch gibt, aber ich bin der Meinung, man kann es schließlich nicht hinnehmen, dass ein vollkommen unfähiger und größenwahnsinniger Scharlatan zuerst eine Wärmepumpe komplett falsch installiert und dann auch noch jede Menge Schäden anrichtet, siehe Teile I, II/III, V, VI und jetzt auch noch VII.

» Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Sinzig vom 13.3.2025 zugunsten des Scharlatans Berndt

Am 14.3.2025 ging der Kostenausgleichsantrag des Scharlatans Berndt an das Amtsgericht Sinzig

» Kostenausgleichsantrag Scharlatan Berndt vom 14.3.2025

Am 17.3.2025 erhielt ich von meinem Rechtsanwalt, Herrn Müller, das nachstehend verlinkte Schreiben der Staatsanwältin Zimmermann vom 11.3.2025 ,dass es meinerseits angeblich an einem berechtigten Interesse an Akteneinsichten fehlen würde, da ich zwei Strafanzeigen - wohlgemerkt mit dem identischen Text - erstattet haben soll, was totaler Quatsch ist - warum sollte ich so etwas tun? Außerdem kann man in diesem Schreiben lesen, dass ich das primäre Ziel verfolgen würde, die in den Akten enthaltenen Informationen über den ehemals Beschuldigten (Scharlatan Berndt) zur Veröffentlichung zu nutzen!! Einfach unglaublich.

» Versagung der Akteneinsichten

Am 24.3.2025 habe ich habe ich einen weiteren Schriftsatz an das AG Sinzig geschickt und meine mir durch die sinnlose Einschaltung von Herrn RA Müller für die nicht erfolgten Akteneinsichten entstandenen Kosten von Höhe von € 380,80 geltend gemacht.

» Schriftsatz Inge Herkenrath vom 24.3.205 mit Geltendmachung der gezahlten € 380,80
» Kostenrechnung RA Müller vom 19.3.2025 für die Beauftragung zur Einholung von zwei Akteneinsichten, die der Scharlatan "verweigerte"

Unter dem 26.3.2025 kam eine Anfrage des Amtsgerichts Sinzig, ob meine Eingabe vom 24.2.2025 ??? (gemeint war wohl meine Eingabe vom 24.3.2025) als Berufung behandelt werden soll.

» Schreiben des Amtsgerichts Sinzig vom 26.3.2024

Da der Scharlatan Berndt mit dieser hier in Rede stehenden Klage wohl aus "gutem Grunde" nur den Betrag in Höhe von € 514,-- geltend gemacht hatte, der unter der Berufungsgrenze lag, habe ich das nachstehende Schreiben vom 5.4.2025 an den Direktor des Amtsgerichts Sinzig geschickt:

» Mein Schreiben vom 5.4.2025

Mit E-Mail und auch Einschreiben vom 9.4.2025 versucht dieser Scharlatan Berndt doch allen Ernst, für die andere Strafanzeige von mir einen weiteren Betrag als "kleines Trostpflaster" für seine vielen, vielen Anwaltskosten herauszuschlagen, nämlich weitere € 901,72 plus Anwaltskosten in Höhe von € 159,94.

Als Beweis für seine "Geschichte" war dem Schreiben eine E-Mail der Firma Berndt Kältetechnik vom 4.1.2024 beigefügt, was für mich jedoch keinesfalls ein Beweis sein kann, denn bei der Firma Berndt Kältetechnik war es so, dass die seinerzeitige Auftragsbestätigung über die Installation der Wärmepumpe vom 4.12.2013 noch nicht einmal mit dem Angebot übereinstimmte.

» Zweiter Versuch des Scharlatans Berndt, einen Teil seiner Unkosten reinzuholen

Das war der Beginn einer Sache, die von Anfang an auf Lug und Trug beruhte und immer noch beruht. Es geht hier insbesondere um den Multifunktionsspeicher: In der Auftragsbestätigung steht: MTL-KWP600 = 600 ltr., im Angebot stand: Typ MTL-KWP500 = 500 ltr. und später stellte sich heraus, dass es sich um 880 ltr. Inhalt handelte, das kam erst nach der Streitverkündung des dumm-dreisten Herrn Berndt an den armen Herrn Zeeh ans Tageslicht.

http://eifeluebersetzungen.com/downloads/berndt-kaeltetechnik-auftragsbestaetigung-berndt-kaeltetechnik.pdf
http://eifeluebersetzungen.com/downloads/berndt-kaeltetechnik-Angebot-2013802-vom-20.11.2013.pdf

Am 9.4.2025 erging der Kostenfestsetzungsbeschluss mit der merkwürdigen Auffassung, dass die von mir an meinen Anwalt gezahlten € 380,80 für die NIEMALS erfolgten Akteneinsichten angeblich nicht zu diesem Verfahren 4 C 269/24 gehören würden!!

» Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Sinzig vom 9.4.2025

Daraufhin habe ich am 17.4.2025 eine sofortige Beschwerde an das Gericht geschickt, denn die von mir gezahlten € 380,80 beziehen sich m.E. sehr wohl auf das Verfahren hier vor dem Amtsgericht Sinzig und es ist m.E. ein starkes Stück, dass ein notorischer Lügner wie Herr Berndt, dessen jahrelange Schriftsätze NUR aus Lügen bestanden, sich weigern kann, dass meinem Anwalt die Akteneinsichten gewährt werden. Das ist für mich unglaublich.

» Meine sofortige Beschwerde vom 17.4.2025 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 9.4.2025

Im Zuge dieses mehr als seltsamen Gerichtsverfahrens finde ich noch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 27.5.2024 in der der Sache 2010 Js 30279/24 aufgrund meiner 5. Strafanzeige gegen Herrn Host Berndt, die eingestellt wurde, weil sie bereits Gegenstand meiner 4. Anzeige mit dem Aktenzeichen 2010 Js 62010/23. Auch in dieser Verfügung findet man keinen Hinweis auf das angebliche Aktenzeichen 2010 Js 58653/23!!

» Verfügung Einstellung Staatsanwaltschaft bezüglich meiner 5. Strafanzeige gegen Scharlatan Berndt vom 27.5.2024

Da die Klage über den kleineren Betrag m.E. nur eine Art "Testballon" war, habe ich mich zwecks endgültiger Klärung, wie es zu zwei Aktenzeichen kommen konnte, nochmals an den Leitenden Oberstaatsanwalt Mannweiler bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gewandt, siehe mein nachstehendes Schreiben, denn es kann m.E. nicht mein Problem sein, wenn man bei der Staatsanwaltschaft ANGEBLICH zu einer Anzeige von mir zwei Verfahren eröffnet bzw. zwei Aktenzeichen anlegt, das ist ja wohl der Gipfel und hier stinkt m.E. etwas ganz gewaltig zum Himmel:

» Schreiben vom 2.5.2025 an den Leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler bei der Staatsanwaltschaft Koblenz

 

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