Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teil IV - Seite 13
Der Auftrag an Herrn Horst Berndt aus Dezember 2013 war nicht nur der absolute Griff ins Klo, nein das war der Sprung in die Kläranlage, sowohl was diesen Zeitgenossen fachlich als auch charakterlich betrifft.
Gegen meinen Mahnbescheid über € 73,80 hat die Anwaltskanzlei Busse & Miessen für diesen Zeitgenossen doch tatsächlich Widerspruch eingelegt:
Hierzu muss man sich mal vorstellen, dass dieser talentbefreite Scharlatan Horst Berndt im Mai 2018 den närrischen Versuch startete, dass er noch während des ersten Gerichtsverfahrens auf Rückabwicklung und Schadensersatz die Wärmepumpe ausbauen wollte, weil er die angeblich schon verkauft hatte (wohlgemerkt, wir hatten damals rd. € 24.000,-- Jahre vorher an diesen Scharlatan bezahlt und der hat die angeblich verkauft). Damals sagte er mir: Sie glauben doch nicht, dass ich hier ausbaue und Ihnen das Geld nicht zurückzahle. Ich habe ihm daraufhin geantwortet: Das glaube ich nicht nur, davon bin ich felsenfest überzeugt und deshalb baut hier keiner etwas aus. Da können Sie mal wieder sehen, was dieser Mensch für einen unglaublichen Charakter hat, dass der gegen einen Mahnbescheid über € 73,80, auf dessen Erstattung ich jedes Recht habe, Widerspruch einlegt.
Die entsprechenden Schreiben aus Mai 2018 finden Sie auf den Seiten 23 und 24 (VIII. Gerichtsverfahren gegen die Firma Berndt Kältetechnik, Klageerhebung beim Landgericht Koblenz) des ersten Teils unter Teil I dieser widerlichen Geschichte mit Herrn Berndt (Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz).
Nachstehend ein Link zu einem von mehreren Schreiben an diesen über alle Maßen talentbefreiten Zeitgenossen:
http://eifeluebersetzungen.com/downloads/berndt-kaeltetechnik-6.5.2018.pdf
Ich habe darüber schon einen entsprechenden Film bei YouTube eingestellt:
Wärmepumpe - Glauben Sie wirklich, ich würde hier ausbauen und Ihnen das Geld nicht zurückzahlen?
https://youtu.be/MVF93ANayZw
Vor diesem Zeitgenossen sollte man unbedingt Oma und Opa warnen!
Nachdem seine Rechtsanwältin sich weigerte, mir zwei an die Kanzlei erfolgte Zahlungen zu bestätigen, war am 23.6.2025 meine zweite Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer Köln fällig, siehe nachstehendes Schreiben:
» Nachgang zu meiner Beschwerde vom 23.6.2025Die Anwaltskammer hat sich auf meine Beschwerde vom 7.6.2025 auch bereits mit Schreiben vom 1.6.2025 gemeldet. Jetzt bin ich mal gespannt, was die zu dem unglaublichen Verhalten der Anwaltskanzlei Busse & Miessen sagen.
» Eingangsbestätigung der Rechtsanwaltskammer Köln vom 11.6.2025Meine nächsten Filme zu dieser unglaublichen Gaunerkomödie kommen in Kürze.