Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 4

Ein logisch denkender Mensch sollte natürlich davon ausgehen, dass eine Wärmepumpe, die nicht funktioniert, keinen Strom mehr braucht, aber das Gegenteil ist bei uns der Fall, trotz des absolut närrischen Einsatzes von Herrn Berndt im Mai 2018 verbraucht die Wärmepumpe nach wie vor Strom.

Bei Herrn Berndt ist ja natürlich so, freiwillig macht der nichts, man muss ihn verklagen, was dann auch zwischenzeitlich geschah, aber zuerst mal das Antwortschreiben vom 22.11.2018:

» Schreiben Rechtsanwalt Manfred Müller an Rechtsanwälte Busse & Miessen vom 22.11.2018

Am 16.1.2019 war es dann soweit und die Klageschrift wegen weiterem Schadensersatz wurde an das Landgericht Koblenz geschickt und hat nun das Aktenzeichen: 8 O 23/19:

» Klageschrift vom 16.1.2019 (8 O 23/19)
» Angebot Firma Wilhelm Schmitt vom 12.11.2018 für die Überprüfung der durch die Firma Berndt verursachten sinnlosen und törichten Arbeiten an der Bestandsanlage im Zuge der nicht enden wollenden Nachbesserungsarbeiten
(Ein vernünftiger Mensch hätte sich m.E. nach dem zweiten Ausfall der Wärmepumpe bereits Hilfe von einem Fachmann geholt, anstatt lustig immer weiter zu stümpern.)

Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf den 23.10.2019, da ja hier noch das Beweissicherungsverfahren zuerst einmal im Raume steht.

Kurze Zeit später wurde das Beweissicherungsverfahren beantragt.

Feststellung der Schäden, die durch die Firma Berndt an unserer BESTANDSANLAGE entstanden sind!!

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