Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 105

Zu dem unten aufgeführten Text gibt es auch den nachstehenden neuen Film bei YouTube:

https://youtu.be/6ZnpmkTqd74

Die Anschlüsse an der Rückseite des Multifunktionsspeichers wurden von Herrn Nürenberg seit 2016 NIEMALS beachtet. Nicht zu fassen.

In der Klage 8 O 23/19 benötigt die Kanzlei Busse & Miessen mal wieder eine 2. Fristverlängerung auf unseren Schriftsatz vom 28.6.2023 bis zum 11.9.2023. Aber ich denke mir, die müssen wohl dort erst einmal unsere beiden letzten Schriftsätze in der Sache 8 O 220/21 vom 8.8.2023 und in der Sache 8 O 23/19 vom 18.8.2023 "verdauen", denn ich denke mir mittlerweile, der Herr Berndt ist so DOOOOOF, dass der bis heute nicht kapiert, warum die Wärmepumpe bei uns nicht funktionieren konnte.

Nachstehend unser letzter Schriftsatz:

» Schriftsatz RA Müller vom 18.8.2023

Ich hoffe daher, dass Herrn Berndt das Gutachten des Sachverständigen Wilhelm Büscher-Schuster vom 31.7.2023 allmählich mal die Augen öffnet - sofern das bei diesem Menschen überhaupt möglich ist -, was er da für ein Superhirn namens Kurt Kleinteich mit der Installation des Multifunktionsspeichers beauftragt hat. Der konnte nicht nur links nicht von rechts unterscheiden, der hatte offensichtlich überhaupt keinen Schimmer, was der da so trieb.

Was aber für mich absolut nicht mehr nachvollziehbar ist, ist die Tatsache, dass der sich seit 2016 hier "lustig die Taschen vollmachende Sachverständige Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg" anscheinend ebenso unfähig ist wie die Firma Berndt Kältetechnik. Man kann es fast nicht glauben.

Schauen wir mal, was dann am 11.9.2023 auf unseren letzten Schriftsatz vom 18.8.2023 mitgeteilt wird.

Aus dem oben eingestellten Schriftsatz vom 18.8.2023 in der Sache 8 O 23/19 zitiere ich mal einige interessante Passagen:

"Der Sachverständige Nürenberg hatte vor allen anderen Fragen die Frage zu klären, warum die vom Beklagten montierte Wärmepumpe letztlich nicht funktionierte und inwiefern hierdurch die im Einzelnen beschriebenen Schäden, insbesondere im Hinblick auf zu viel verbrauchtes Heizöl und die immensen Stromkosten entstanden sind. Dreh- und Angelpunkt der Überprüfungen des Sachverständigen Nürenberg hätte daher die Frage sein müssen, warum der Wärmegewinn der Wärmepumpe nicht der Heizung zugutekam." "Diese Frage hätte der Sachverständige Nürenberg entsprechend den Feststellungen des Sachverständigen Büscher-Schuster auf S. 5 seines Gutachtens problemlos beantworten können, wenn er berücksichtigt hätte, dass der Beklagte, den Rücklauf des Systemwärmetauschers Kältemittel-Heizungswasser an den Kaltwasseranschluss des internen Durchflusswärmetauschers angeschlossen hatte."

"Praktisch lief der Wärmegewinn der Wärmepumpe ins Leere".

Die ganze Neuinstallation war und ist damit unbrauchbar.

"Auf S. 6 unter Ziffer 5 seines Gutachtens legt der SV Büscher-Schuster dann ergänzend darf, dass der Kompressor durch diese Fehl-Montage zunächst geschädigt und in der Folge zerstört wird, weil eine Mindestwärme Abnahme durch den sofortigen Rücklauf der gerade erst durch den Kompressor produzierten Wärme nicht möglich war."

"Das Kältemittel wird, wenn keine Wärme abgenommen wird, immer heißer, der Druck in der Anlage steigt dadurch und erreicht den kritischen Punkt auf der thermodynamischen Kennlinie. Hier gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Flüssigkeit und Dampf. Der Kompressor erhält dann flüssige Phase und wird dadurch geschädigt und in der Folge zerstört."



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