Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teil VI - Seite 1
Man kann es fast nicht glauben, aber mit einem solchen unglaublichen Scharlatan wie Herrn Horst Berndt und dem mehr als empörenden Verhalten des Sachverständigen Dipl.-Ing. Nürenberg, der es in 7,5 Jahren nicht geschafft hat oder schaffen wollte, die zahlreichen Mängel bei der Installation der Wärmepumpe und den anschließenden "Verschlimmbesserungsarbeiten" zu erkennen, sich dann auch noch nach 4,5 Jahren selbst als befangen erklärt hat, hat das Landgericht Koblenz meine Klage 8 O 220/21 wegen dieser immensen Mangelfolgeschäden zurückgewiesen.
https://eifeluebersetzungen.com/downloads/Urteil-LG-Koblenz-8-O-220-21.pdf
Die daraufhin eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz 2 U 1406/23 wurde ebenfalls zurückgewiesen, weil die von mir behaupteten Mangelfolgeschäden nicht bewiesen seien. Ist ja kein Wunder bei der Arbeitsverweigerung des Herrn Nürenberg.
» Beschluss des OLG Koblenz 2 U 1406/23 vom 31.12.2024
Also, blieb mir nichts anderes übrig, als durch Vermittlung meines Rechtsanwaltes Herrn Ulrich Wild einen Anwalt zu suchen, der vor dem BGH (Bundesgerichtshof) zugelassen ist. Von den inzwischen rd. 160.000 Rechtsanwälten in Deutschland sind nur ca. 40 Anwälte vor dem BGH zugelassen.
Meine Rechtsschutzversicherung, die ich u.a. immer wieder in den Verteiler meiner insgesamt 57 Erinnerungen !!! an Herrn Nürenberg gesetzt habe, ist mit mir der Meinung, dass hier keinesfalls eine auch annähernd ordnungsgemäße Begutachtung durch Herrn Nürenberg stattgefunden hat - wo soll die auch sein???? - und wird auch die Kosten für die 3. Instanz übernehmen. Das ist im Übrigen keinesfalls selbstverständlich, weil viele Rechtsschutzversicherungen nur die Kosten der ersten beiden Instanzen übernehmen. Aber das ist ja auch wirklich ein ganz starkes Stück und gegen solche Zeitgenossen muss man m.E. mit allen Mitteln vorgehen. Ich möchte gar nicht wissen, wie oft Scharlatane wie Herr Berndt mit solchen Methoden schon Erfolg hatten.
Nun habe ich einen weiteren Rechtsanwalt, der mich gegen den Scharlatan Berndt vertritt und dieser hat am 6.2.2025 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.
» Nichtzulassungsbeschwerde vom 6.2.2025 an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Schauen wir mal, wie das jetzt weitergeht.
Der Scharlatan Berndt hatte schon mal seine Kosten für die drei Verfahren 8 O 220/21, das niemals zu Ende geführte Selbständige Beweisverfahren 8 OH 2/19 sowie das Berufungsverfahren 2 U 1406/23 mit seinem Kostenfestsetzungsantrag vom 8.1.2025 mit einem Betrag in Höhe von insgesamt € 8.184,37 geltend gemacht:
» Kostenfestsetzungsantrag vom 8.1.2025
Diesem Kostenfestsetzungsantrag wurde gem. Beschluss des Landgerichts Koblenz 8 O 220/21 auch entsprochen.
» Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Koblenz 8 O 220/21 vom 5.2.2025
Daraus wird nun leider aber nichts, denn die beiden Urteile werden ja nicht rechtskräftig. Stattdessen muss der Scharlatan Berndt mal wieder sein Sparschwein schlachten, denn nun benötigt er einen Anwalt, der vor dem BGH zugelassen ist. Und das wird nicht ganz billig für ihn werden.
Selbst, wenn er auf die Idee kommen sollte, die festgesetzte Kosten im Wege der Vorpfändung geltend zu machen, so wie ich das bei ihm 2018 gemacht habe, dann trifft mich das absolut nicht, denn dann würden die Kosten natürlich von meiner Rechtsschutzversicherung bezahlt. Ätsch, ätsch.
Über Herrn Berndt kann man nur lachen, bei dem ist offensichtlich das ganze Jahr Karneval. Hätte dieser Scharlatan 2015 das an ihn gezahlte Geld zurückgezahlt, die Anlage sauber zurückgebaut, dann wäre ihm all das erspart geblieben.
Einen entsprechenden Film habe ich zu dieser Geschichte auch schon eingestellt:
Die Folgen einer von einem Oberstümper installierten Wärmepumpe sind nun vor dem Bundesgerichtshof
https://youtu.be/WAtues0yet8
Die von Scharlatan Berndt beantragten Kosten für drei Verfahren in Höhe von insgesamt € 8.184,37 BRUTTO wurden vom Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 5.2.2025 festgelegt.
Allerdings hat der Scharlatan Berndt hier geschrieben, dass er angeblich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sei, was natürlich nicht stimmt.
Im Kostenfestsetzungsantrag, siehe oben, steht wörtlich:
.."Der Antragsgegner (also Scharlatan Berndt) ist bezüglich der geltend gemachten Beträge nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt"…
Also, war seitens meines Rechtsanwaltes eine BESCHWERDE gegen den beantragten und festgesetzten Betrag für die Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt € 1.306,75 fällt, siehe die nachstehende Beschwerde von Herrn Rechtsanwalt Müller vom 13.2.2025 an das Landgericht Koblenz:
» Beschwerde gegen die festgesetzten Kosten für die Mehrwertsteuer vom 13.2.2025Ich zitiere mal aus der Beschwerde meines Rechtsanwaltes: .."Namens und in Vollmacht der Klägerin legen wir gegen diesen Kostenfestsetzungsbeschluss
Beschwerde
ein mit der Begründung, dass erhebliche Zweifel an der Aussage des Beklagten bestehen, das der nicht vorsteuerabzugsberechtigt sei.
Immerhin resultiert das vorliegende Verfahren aus einer selbständigen Tätigkeit handwerklichen Tätigkeit des Beklagten und selbst wenn er die selbständige Tätigkeit inzwischen aufgeben haben sollte, dürfte eine Vorsteuerabzugsberechtigt nach wie vor bestehen."
Kleiner Hinweis von mir dazu: Herr Berndt ist seit etwa 1972 ununterbrochen selbständig tätig.
Mit E-Mail vom 13.2.2025 hat mein Rechtsanwalt diesbezüglich auch meine Rechtsschutzversicherung geschrieben, dass diese die NETTOBETRÄGE an den gegnerischen Anwalt, also den Anwalt von Scharlatan Berndt, auszahlen soll.
» Siehe E-Mail des Herrn RA Müller vom 13.2.2025 an meine Rechtsschutzversicherung
Als ich die Beschwerde und die E-Mail gelesen habe, dauerte es bei mir genau 3 Minuten und ich hatte die nachstehende Wirtschaftsauskunft von CompanyHouse heruntergeladen und was lese ich dort:
Horst Berndt Verwaltungsgesellschaft mbH, Status: aktiv
» Wirtschaftsauskunft CompanyHouse vom 13.2.2025.Kleiner Tipp von mir: So eine Wirtschaftsauskunft kann übrigens jeder herunterladen, der ein berechtigtes Interesse daran hat.
Man sieht daran wieder, die Lügen des Herrn Berndt ziehen sich seit Mai 2015 wie ein roter Faden durch alle Schriftsätze.
Es ist unglaublich, dass jemand ungeniert ständig die dümmsten Lügen von sich gibt, die auch noch sofort nachprüfbar sind. Das übersteigt hier allmählich mein Vorstellungsvermögen.
An dieser Stelle mal wieder mein gutgemeinter Rat: Schließen Sie unbedingt eine Rechtsschutzversicherung ab, denn wenn Sie es mit so einem unglaublichen Typ wie Herrn Berndt zu tun haben - und ich glaube das ist heutzutage gar nicht so selten, vielleicht nicht unbedingt über einen solchen Zeitraum, aber immerhin - dann müssen Sie jeden Schriftsatz auf noch so eine blöde Tat des Herrn Berndt jedes Mal an Ihren Rechtsanwalt bezahlen und so ein Scharlatan ist auch bei einem nicht rechtskräftigen Urteil berechtigt, die Kosten von Ihnen einzufordern und dann müssen Sie die bezahlen, auch wenn Sie vor den BGH gehen, was Sie ohnehin überhaupt nur dann können, wenn der Streitwert über € 20.000,-- liegt, ansonsten haben Sie sowieso Pech gehabt.
Wenn so ein Scharlatan Ihnen einen Schaden zufügt, der unter € 20.000,-- liegt, dann ist das Oberlandesgericht definitiv die letzte Adresse und Sie würden dann - wie in diesem Fall hier - auf einem gewaltigen Schaden sitzen, den Ihnen dieser dumme Zeitgenosse zugefügt hat, Sie hätten eigene erhebliche Rechtsanwalts- und Gutachterkosten und Sie müssten an diesen Scharlatan auch noch die festgesetzten Kosten (s. oben) in Höhe von netto: € 6.877,62 zahlen.
Meine Rechtsschutzversicherung hat an den Anwalt von Scharlatan Berndt € 6.961,32 überwiesen, und zwar auf Basis der Nettobeträge. Ich hoffe ja sehr, dass der Scharlatan Berndt auch diesen Betrag zuzügl. Zinsen eines Tages zurückzahlen muss, wenn diese Sache dann mal erledigt ist und sich die von ihm verursachten Schäden bewiesen haben.
» Schreiben der DEURAG Rechtsschutzversicherung vom 21.2.2025
Schauen wir mal, was die von Herrn RA Müller eingereichte Beschwerde bezüglich der Mehrwertsteuer ergibt.
Wie man dem geänderten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.2.2025 entnehmen kann, wurde der von Herrn Berndt fälschlicherweise beantragte Betrag für die Mehrwertsteuer in Höhe von € 1.306,75 gekürzt. Sie sehen hieran wieder mal, dieser unglaubliche Zeitgenosse lässt wirklich nichts aus.
Lügen ist für den wie Zähneputzen für andere Leute, der lernt einfach nichts dazu.