Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teil VII - Seite 1

Sachverständigenhaftung als gerichtlich beauftragter Sachverständiger, § 839a Abs. 1 Satz 1 BGB.

Nachdem sich diese leidige Angelegenheit mit dem Scharlatan Horst Berndt nunmehr seit über 11 Jahren !!! hinzieht und der im Januar 2016 !!! vom Landgericht Koblenz bestellte Sachverständige Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg aus Bonn sich über etliche Jahre durch Arbeitsverweigerung auszeichnete, wodurch es erst zu zahlreichen erheblichen Mangelfolgeschäden in meinem Hause gekommen ist, werde ich parallel gegen Herrn Nürenberg vorgehen, denn ich kann beim besten Willen nicht einsehen, dass man sich so etwas gefallen lassen muss.

Dass man auf einen unfähigen Handwerker hereinfällt, das kann einem durchaus passieren, aber es darf nach meiner Rechtsauffassung nicht angehen, dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger sich so verhält, wie Herr Nürenberg das hier über Jahre getan hat.

Mit Schreiben vom 22.4.2025 meines Rechtsanwalts Ulrich Wild aus Düsseldorf an Herrn Nürenberg hat dieser Schadensersatzansprüche gegen Herrn Nürenberg in Höhe von € 113.979,68 sowie Kosten für meine Rechtsschutzversicherung in Höhe von weiteren € 41.527,44 geltend gemacht und diesen aufgefordert, bis zum 9.5.2025 mitzuteilen, ob er zur Regulierung des Schadens bereit ist und eine Einleitung der außergerichtlichen Klärung mit seiner Haftpflichtversicherung veranlasst bzw. die Schäden selbst reguliert.

Nach fruchtlosem Fristablauf wird unverzüglich Klage gegen den Sachverständigen Herrn Nürenberg erstattet, für die meine Rechtsschutzversicherung bereits Kostendeckungszusage erteilt hat.

» Schreiben RA Ulrich Wild vom 22.4.2025 an Herrn Nürenberg

» Die jahrelangen mehr als erbärmlichen Erlebnisse mit dem Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg

Ich bin ja mal gespannt, wie das weitergeht und hierzu startet auch eine neue Filmreihe bei YouTube mit dem Titel:

Wärmepumpe - Sachverständigenhaftung gem.§ 839a BGB – Schadensersatz

Der erste Film ist bereits eingestellt, siehe den nachstehenden Link:

Wärmepumpe - Sachverständigenhaftung gem.§ 839a BGB – Schadensersatz
https://youtu.be/ha8cKk1vZmE

Der HDI - Als Haftpflichtversicherer dieses Scharlatans Nürenberg meldete sich nach knapp 3 Monaten auch mal mit Schreiben vom 17.7.2025 und wies - wie sollte es heutzutage anders sein - die Ansprüche gegen Herrn Nürenberg zurück.

» Schreiben des HDI als Haftpflichtversicherer von Herrn Nürenberg

Da schauen wir dann mal, was das Landgericht Bonn dazu sagt. Zum Glück liegen hier alle Beweise für meine Behauptungen sozusagen auf dem Silbertablett. Auf der nächsten Seite geht es jetzt los mit der Klage gegen Herrn Nürenberg vom 16.7.2025.

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