Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 118
Heute, am 10.9.2024, geht es endlich mal wieder mit der Klage 8 O 23/19 vom 16.1.2019 weiter.
Diese Klage - man hält es einfach nicht für möglich - wird heute
2.065 Tage
alt.
Wie man Seite 114 entnehmen kann, wurde seitens des Landgerichts Koblenz am 22.4.2024 ein Elektrosachverständiger bestellt, der aber die gestellten Fragen natürlich gar nicht hätte beantworten können, was wir dem Gericht mitgeteilt haben.
» Beschluss Landgericht Koblenz vom 22.4.2024
Daraufhin erfolgte am 15.5.2024 die Ernennung eines anderen Sachverständigen aus Trier, Herrn Prof. Dr.-Ing. Werner Ameling, der allerdings die vom Gericht gestellten Fragen auch nicht beantworten konnte, weil man dafür eine spezielle Software benötige, siehe Seite 116. Er nannte dann einen anderen erfahrenen Kollegen, Herrn Dr.-Ing. Heinz Jörg Röttger.
» Beschluss Landgericht Koblenz vom 15.5.2024
Alsdann wurde Herr Dr.-Ing. Heinz Jörg Röttger mit Schreiben vom 8.7.2024 mit der Beantwortung der Fragen gem. Beweisbeschluss vom 22.4.2024 beauftragt.
» Schreiben Landgericht Koblenz vom 8.7.2024
Der Sachverständige Herr Dr.-Ing. Röttger schrieb daraufhin am 19.7.2024 an das Landgericht Koblenz, dass er die Fragen, so wie sie vom Gericht gestellt wurden, nicht beantworten könne.
Am 1.8.2024 schrieb das Gericht meinen Rechtsanwalt daraufhin an, dass das Gericht mit dem Sachverständigen Rücksprache halten werde und dann eine Mitteilung zum weiteren Vorgehen mache.
» Schreiben des SV Dr.-Ing. Röttger vom 19.7.2024 und Schreiben des Landgerichts Koblenz vom 1.8.2024
Nachdem diese Rücksprache zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen erfolgt war, erging am 28.8.2024 ein weiterer Beschluss, siehe Anlage.
» Beschluss Landgericht Koblenz vom 28.8.2024
» Gutachten des SV Dipl.-Ing. Wilhelm Büscher-Schuster vom 31.7.2023
nach Vorlage des Gutachtens entschieden werde, habe ich meinen Rechtsanwalt, Herrn Müller, ganz EINDRINGLICH gebeten, dass er einen ausführlichen 11-seitigen Schriftsatz fertig und diesem eine von mir vor Monaten gefertigte 65-seitige Aufstellung beifügt, aus der KLAR und DEUTLICH hervorgeht, wie oft ich diesen supersummen Scharlatan auf das Nichtfunktionieren der Wärmepumpe aufmerksam gemacht habe.
Parallel zu der 65-seitigen Aufstellung wurden auf mein ausdrückliches Verlangen auch die entsprechenden Schreiben an den Scharlatan Berndt aus den Jahren 2014 und 2015 für das Gericht beigefügt.
» 11-seitiger weiterer Schriftsatz RA Manfred Müller vom 8.9.2024
Wie Sie dem Schriftsatz von Herrn RA Müller entnehmen können, kann man hier zum Glück alles lückenlos beweisen, weil keine Veränderungen stattgefunden haben und sich alles noch im Ursprungszustand befindet.
Jetzt bin ich mal gespannt, wann das Gutachten vorliegt und der SPUK mit dieser Klage, die heute 2.065 Tage alt geworden ist, dann endlich mal erledigt wird. Nicht zu fassen.
In Kürze kommt hierzu wieder ein weiterer Film.
Jetzt stellen Sie sich als Betroffener mal vor, Sie hätten keine Rechtsschutzversicherung, die diese ganze Narrengeschichte, verursacht durch einen komplett unfähigen Handwerker, hier bisher bezahlt hat und die ihr Geld hoffentlich bald von diesem dreckigen Charakter Horst Berndt zurückerhält.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss für solche Deppen, die noch nichts einmal links von rechts unterscheiden konnten, enorme Vorschusszahlungen leisten. Man erinnere sich in diesem Zusammenhang an einen Arbeitszettel der Firma Berndt Kältetechnik vom 24.4.2014 - "Es lag kein Rechtsdrehfeld an". Das war wenige Tage, bevor wir den Scharlatan Berndt nach ca. 1,5 Jahren und rd. 800 Stunden !!! VERSCHLIMMBESSERUNGSARBEITEN rausgeworfen haben.