Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 57
Am 3.5.2022 fand der 8. Ortstermin mit dem Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg statt, der sich nach 2 ½ Jahren hier mal wieder blicken ließ, uns allerdings keinen Millimeter weitergebracht, dafür aber eine Menge Geld gekostet hat. Deshalb war heute meine 39. Erinnerung an den SV Nürenberg fällig.
Zwei weitere Filme über diese Ungeheuerlichkeiten gibt es ebenfalls:
https://youtu.be/rOGVzcRhriE
https://youtu.be/9FDY73Im_cg
Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, den 4.5.2022
Tel. 02655 / 942880
E-Mail: IngeHerkenrath@aol.com
www.eifeluebersetzungen.com
39. ERINNERUNG AN HERRN NÜRENBERG
Weitere Begutachtung Herkenrath ./. Berndt wegen der endlosen Begutachtung von Arbeiten eines totalen SCHARLATANS - 8 OH 2/19
Guten Tag Herr Nürenberg,
ich nehme Bezug auf den gestrigen Ortstermin in unserem Hause, zu dem Sie sich nach 2 ½ Jahren !!!! mal wieder bequemt haben. Gebracht hat dieser Termin allerdings absolut nichts; wir sind genauso weit, wie wir das auch schon am 9.12.2019 waren.
Gestern wurde auf den von Herrn Berndt "geschrotteten" Kessel zum zweiten Male Wasser eingefüllt, um die Undichtigkeit festzustellen. Das gleiche Prozedere haben wir auch am 9.12.2019 gemacht, wie man Ihrem eigenen Gutachten vom 13.1.2020 entnehmen kann. Dachten Sie, die Undichtigkeit hat sich in "Luft aufgelöst"?
Weitergekommen sind wir einen "winzig kleinen" Schritt, dass jetzt die Verkleidung des Ölkessels abgenommen wurde und hier rumsteht.
Ich bitte Sie, hier
SCHNELLSTMÖGLICH
mit Herrn Pluta von der Firma Boch GmbH einen weiteren Termin abzustimmen, wann und wie mit und mit welchen Geräten, weiteren Firmen etc. hier endlich die Begutachtung weitergeht, nachdem Sie mittlerweile seit über 6 Jahren !!! die Sache vor sich hinschieben.
Ob der Stahlkörper des Ölkessels auseinandergeschnitten oder zersägt wird, das ist mir vollkommen egal. Wenn die Arbeiten im Keller durchgeführt werden und es dadurch - wie gestern besprochen - zu einem enormen Schmutz führen sollte, dann muss hier eine Reinigungsfirma den Dreck wegmachen; natürlich gehören diese Kosten auch zur Gutachtenerstattung.
Für mich muss der Kessel nicht auseinandergesägt werden, ich weiß, was Herr Berndt für einen Mist gebaut hat.
Gleiches gilt für das Gitter an der Treppe, auch das muss entfernt und anschließend wieder angebracht werden und auch das gehört dann zu der Gutachtenerstattung. Es ist ja nicht unsere Schuld, wenn Sie sich hier 6 Jahre an einem Auftrag "festhalten", das ist ja ein Skandal, wie Sie sich verhalten.
Ich weiß schon gar nicht mehr, was ich zu dieser ganzen Geschichte hier sagen soll. Bevor ich Sie kannte, hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass es so etwas gibt.
Ich hoffe mal, dass Sie bis kommende Woche mit Herrn Pluta einen neuen Termin vereinbart haben, ansonsten kommt meine 40. Erinnerung.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath
Kopien zur Kenntnisnahme an:
Herrn Rechtanwalt Manfred Müller, c/o RAe Kasper, Müller, Nickel per E-Mail
Herrn Dr. Küch, Vorsitzender Richter am Landgericht, c/o Landgericht Koblenz - per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 OH 2/19
Herrn Richter Lichtenfels, c/o Landgericht Koblenz - per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 OH 2/19
Herrn Richter Freiermuth, c/o Landgericht Koblenz - per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 OH 2/19,
Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 O 250/15
Herrn Richter Alexander Kussowski, c/o Landgericht Koblenz per E-Mail: Alexander.Kussowski@ko.jm.rlp.de zu Ihrem Zeichen: 143 E 29/20
Frau Dr. Christina Schenk, c/o Industrie- und Handelskammer Bonn, per E-Mail: schenk@bonn.ihk.de)
Herrn Rechtsanwalt Huhn, c/o Busse & Miessen per E-Mail: kanzlei@busse-miessen.de