Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 84
Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, 16.10.2022
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Frau Richterin
Dr. Annette Repar
c/o Landgericht Koblenz
per E-Mail
Zivilverfahren 8 OH 2/19
Ihr Schreiben vom 14.9.2022, Ihr Zeichen: 143 E - 53/22
Sehr geehrte Frau Richterin,
ich habe Ihr Schreiben vom 14.9.2022 dankend erhalten und möchte Ihnen hierzu kurz folgendes mitteilen:
Der Sachverständige Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg wurde mit Schreiben vom 23.9.2022 aufgefordert, bis zum 23.1.2023 ein VOLLSTÄNDIGES Gutachten zu erstatten.
Ob dieses passieren wird, weiß ich nicht, da Herrn Nürenberg bereits zum dritten Mal ein Gutachten nicht erstattet hat, wie ich auch der Staatsanwaltschaft Koblenz am 1.9.2022 auf deren Rückfrage vom 23.8.2022 mitgeteilt habe, eine Kopie dieser beiden Schreiben füge ich hier bei.
Ich werde Herrn Nürenberg jede Woche eine weitere Erinnerung schicken und ab November 2022 bekommt er zwei Erinnerungen pro Woche.
Parallel dazu habe ich rd. 200 Sachverständige angeschrieben, von denen ich einen mit der Erstattung eines privaten Gutachtens beauftragen werde, falls Herr Nürenberg sein zu erstattendes Gutachten in der Sache 8 OH 2/19 nicht in UNTADELIGER FORM abgeben sollte, denn ich kann es beim besten Willen nicht einsehen, dass ein Scharlatan den anderen Scharlatan sozusagen ablöst bzw. dessen dumme und folgeträchtigen Taten auch noch jahrelang deckt und sich die Taschen dabei lustig voll macht.
Ich werde mit unserem Rechtsanwalt, Herrn RA Müller, nochmals über diese Angelegenheit telefonieren und er wird sich ansonsten wohl mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath
2 Anlagen