Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 93
Liebe Fan-Gemeinde,
heute geht es mal wieder mit dem Scharlatan Horst Berndt von Berndt Kältetechnik weiter.
Nach dem Schriftsatz seines Rechtsverdrehers vom 23.9.2022, eingestellt auf Seite 72, mit dem er verkündete, dass die geforderten € 1.000,-- wohl doch nicht in einem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis für die Klärung des Stromes für zwei Umwälzpumpen (maximal 30 Watt in der Stunde) seien und er deshalb kein weiteres Gutachten benötige, kam nun mit dem nachstehend eingefügten Schriftsatz vom 1.2.2023 der nächste "Klops".
Wenn Herr Berndt lesen könnte, dann wäre das Leben für ihn sicherlich viel leichter.
Jetzt möchte er dem Gericht einreden, dass der von dem Sachverständigen Nürenberg in seinem Gutachten vom 29.11.2016 festgestellte Wiederbeschaffungswert für einen neuen Vorratsbehälter Herrn Berndt zustehen würde. Das ist mal wieder eine Logik, die man wohl nicht nachvollziehen kann. Somit ist in dieser Sache, die seit Anfang 2019 gerichtsanhängig ist, mal wieder ein Gerichtstermin anberaumt worden, finde ich gut, dann werde ich dem Richter nämlich erläutern, was es mit diesem Vorratsbehälter auf sich hat. Ich glaube kaum, dass der Richter dann die Kosten für den Ersatz des Vorratsbehälters Herrn Berndt zusprechen könnte, der kann ja im Gegensatz zu Scharlatan Berndt denken.
Was die angebliche Verjährung betrifft, so ist es auch DOOF, wenn man nicht bis 5 zählen kann.
Darüber habe ich auch schon wieder einen neuen Film eingestellt:
Passend zu dem Film hier noch zwei Links zu den angesprochenen superdummen Schriftsätzen des Anwaltes von Herrn Berndt:
» Schriftsatz der Kanzlei Busse & MIessen vom 23.9.2022
»Schriftsatz der Kanzlei Busse & MIessen vom 1.2.2023
Man sieht, für Lügner ist Rechtsanwalt ein sehr gut geeigneter Beruf.