Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 103
Heute geht es mal wieder nach einer kleinen Pause mit dem ungeheuerlichen Stümper Horst Berndt von Berndt Kältetechnik weiter.
Den neuesten Film in diesem Spitzbubenkrimi kann man sich hier anschauen:
Die unglaublichen Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik seit 2014, der Kanzlei Busse und Miessen sowie dem sich selbst nach 4,5 Jahren als befangen erklärenden Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg, der anscheinend ebenfalls keine Ahnung hat
https://youtu.be/HeDPgfSKpJoDas Urteil in der Klage 8 O23/19, das am 19.7.2023 verkündet werden sollte, zieht sich noch ein wenig die Länge, da der Rechtsverdreher von Herrn Berndt bis 21.8.2023 noch einige seiner schon obligatorischen Märchen vortragen kann - es lohnt sich nicht, sich hierüber zu ärgern, zum Glück sind die Verzugszinsen derzeit ganz ansehnlich (8,12 %). Über Herrn Berndt kann man nur lachen, der ist das lustigste Sparschwein aller Zeiten.
Nach dem 21.8.2023 berichte ich in dieser Gaunerkomödie weiter.
Die nächsten Filme kommen auch in Kürze und werden wieder bei YouTube eingestellt.
In der großen Schadensersatzklage 8 O 220/21 wird wohl jetzt ein
OBERGUTACHTER
vom Gericht bestellt werden.
Zu dem im Dezember 2022 endlich von dem Richter beendeten Selbständigen Beweisverfahren, zu dem Herr Nürenberg, der sich hier sage und schreibe seit 2016 "herumdrückte", am 7.7.2023 Rede und Antwort stehen musste, gibt es zunächst das nachstehend wiedergegebene Termionsprotokoll:
» Terminsprotokoll vom 7.7.2023Daraufhin hat der von mir hinzugezogene - ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ein Gutachten zu diesem Termin vom 7.7.2023 gemacht, das zu vollkommen anderen Ergebnissen als die von Herrn Nürenberg kommt, siehe:
» Gutachten Sachverständiger Dipl.-Ing. Büscher-Schuster vom 31.7.2023so dass nun unser Rechtsanwalt, Herr RA Müller, am 8.8.2023 den nachstehend wiedergegebenen Schriftsatz an das Landgericht Koblenz geschickt hat:
» Schriftsatz RA Müller vom 8.8.2023
Neben anderen höchst interessanten Entdeckungen des von mir beauftragten Sachverständigen wird bestimmt die Seite 11 für Herrn Berndt interessant werden, aus der ich mal zitiere:
"Wir behaupten daher namens und in Vollmacht der Klägerin, dass der Mitarbeiter des Beklagten, der nachbenannte Zeuge Kleinteich keine Ausbildung dahingehend hat, eine bivalente Wärmepumpe in ein bestehendes Heizungssystem zu integrieren".
Schauen wir mal, was Herrn Berndt hierzu so einfällt!!!
Zu unserem Schriftsatz gibt es auch noch eine stattliche Anzahl von 27 Seiten über die VOR dem unglaublichen Auftauchen der Firma Berndt Kältetechnik im Bereich des Schwimmbadkellers von uns in Auftrag gegebenen Arbeiten, die ALLESAMT in Ordnung waren, bis die Firma Berndt Kältetechnik hier ihr Unwesen trieb.
» Aufstellung incl. Rechnungen über Modernisierungsarbeiten vor 2013
» Zur Erinnerung nochmal das Angebot der Firma Berndt Kältetechnik aus 2013
und als letztes findet man dann hier den mittlerweile schon obligatorischen nächsten Märchen-Schriftsatz der Kanzlei Busse & Miessen vom 8.8.2023:
» Vollkommen unsinniger Schriftsatz der Kanzlei Busse & Miessen, wie üblich
Hier ist absolut nichts verjährt - das kann man eben nur einen superdummen Mandanten wie Herrn Berndt glauben lassen. Aua, muss das weh tun, so dumm zu sein.
In Kürze geht es weiter, es steht ja noch der nächste Märchen-Schriftsatz des Herrn Berndt in der Sache 8 O 23/19 aus.