Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 104

https://youtu.be/UjmYutnRPfM

Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, den 15.8.2023
Tel. 02655 / 942880

E-Mail: IngeHerkenrath@aol.com
www.eifeluebersetzungen.com

Staatsanwaltschaft Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

Per E-Mail: stako@genstako.jm.rlp.de

4. Strafanzeige

g e g en

Herrn Horst Anton Berndt, Katharinastraße 7, 53501 Grafschaft

wegen

Verletzung der Wahrheitspflicht und Irreführung des Landgerichtes Koblenz:

Herr Berndt war Inhaber der Firma Berndt Kältetechnik, seit 2016 der Firma Berndt Kältetechnik GmbH & Co. KG und hat bei uns eine katastrophale Installation einer Wärmepumpe Anfang 2014 vorgenommen und an dieser vollkommen unfachmännisch bis zum 9.5.2015 herumgestümpert, wodurch an unserer Bestandsanlage exorbitante Schäden entstanden sind.

Da der seinerzeit vom Landgericht Koblenz beauftragte Sachverständige Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg entweder selbst keine Ahnung hatte und / oder die unglaublichen Stümperarbeiten der Firma Berndt Kältetechnik deckte, drei beauftragte Gutachten überhaupt nicht erstattete und bei den anderen Gutachten erhebliche Fehler gemacht hat, sind wir leider immer noch (insgesamt seit 2015) mit Herrn Berndt vor Gericht, da dieser neben seiner absoluten Unfähigkeit auch noch unerhört renitent ist.

Herr Berndt wurde im September 2018 bereits auf Rückabwicklung und Schadensersatz wegen einer mangelhaft installierten Wärmepumpe verurteilt (8 O 250/15). Seit 2019 geht es um zwei weitere Klagen wegen Schadensersatz (8 O 23/19 und 8 O 220/21).

Um hier endlich einmal weiterzukommen, nachdem ich den Sachverständigen Herrn Nürenberg bereits 57 Mal an die Erstattung von Gutachten erinnert hatte, siehe meine Homepage, war ich gezwungen, einen privaten Sachverständigen zu beauftragen und habe zum Glück einen überaus kompetenten - im Übrigen - ebenfalls vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen gefunden, der das in Kopie beiliegende Gutachten erstattet hat, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass sämtliche bei uns entstandenen Schäden ausschließlich auf die überaus stümperhaften Arbeiten der Firma Berndt Kältetechnik zurückzuführen sind und die erstellten Gutachten des SV Nürenberg ebenfalls fehlerhaft sind.

Beweis:

1. Terminsprotokoll des Landgerichts Koblenz in der Sache 8 O 220/21 vom 19.7.2023
2. Gutachten des SV Wilhelm Büscher-Schuster vom 31.7.2023

Mit Schriftsatz vom 8.8.2023 hat mein Rechtsanwalt, Herr Rechtsanwalt Müller aus Mayen die Einholung eines Obergutachtens beim Landgericht Koblenz beantragt.

Ebenfalls unter dem 8.8.2023 gibt es einen - mal wieder - aus komplettem Unsinn bestehenden Schriftsatz der Gegenseite, in der dieser auf Seite 1 unten für seine haarsträubenden Behauptungen einen Herrn Jens Spaltmann als Zeugen benennt.

Unabhängig davon, dass selbst wenn dieser Herr Spaltmann bezeugen könnte, dass die Firma Berndt Kältetechnik seinerzeit eine Aufbereitungsanlage ausgeliehen hätte, so würde das ja nicht bedeuten, dass diese hier zum Einsatz gekommen wäre, zumal es keinen Arbeitszettel darüber gibt und außerdem hätte der vollkommen untalentierte Mitarbeiter namens Kleinteich wahrscheinlich mit einem solchen Gerät gar nicht arbeiten können, sonst wäre es bei uns nicht zu derart gravierenden Beschädigungen gekommen.

Der Grund meiner Anzeige ist jedoch folgender:

Von einem Herrn Jens Spaltmann habe ich bisher noch nie etwas gehört und ich habe dann mal im Internet unter www.archive.org

die historischen Änderungen auf der Website der Firma Berndt Kältetechnik eingesehen und hierbei festgestellt, dass dieser besagte Herr Spaltmann erst im Jahre 2022, also 7 Jahre nach dem Rauswurf der Herrn Berndt aus unserem Hause, bei den Ansprechpartnern auftaucht und das ist für mich mal wieder ein Hinweis darauf, dass die Gegenseite permanent versucht, das Landgericht Koblenz und uns zu veralbern und dafür ist denen kein Mittel dumm genug.

Beweis: Beiliegende PDF-Datei Ansprechpartner Berndt Kältetechnik, hier "taucht" auf der vorletzten Seite der Herr Spaltmann auf, allerdings

erst 2022.

Die Nennung eines Mitarbeiters als Zeugen, der zu dem in Frage stehenden Zeitraum 2014 / 2015 nach meinen Recherchen gar nicht in der Firma tätig war, ist m.E. eine strafbare Handlung.

Mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath

Kopien zur Kenntnisnahme an:

Herrn Rechtsanwalt Manfred Müller, c/o Rae Kasper, Müller, Nickel per E-Mail
Herrn Dr. Küch, Vorsitzender Richter am Landgericht, c/o Landgericht Koblenz, per E-Mail landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen 8 O 23/19 und 8 O 220/21
Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz, per E-Mail landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 O 250/15
Herrn Staatsanwalt Weidler bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, Aktenzeichen 2010 Js 3039/22 im Nachgang zu meiner Anzeige gegen Herrn Nürenberg sowie meinem Antwortschreiben vom 1.9.2022 per E-Mail
Staatsanwaltschaft Bonn im Nachgang zu meiner Strafanzeige vom 30.4.2023 gegen Herrn RA Huhn von der Kanzlei Busse & Miessen wegen fortwährender Veralberung des Landgerichtes Koblenz, Aktenzeichen: 200 Js 47/23, siehe auch meinen 1. und 2. Nachtrag zu der Strafanzeige per E-Mail

Anlagen:

» Terminsprotokoll vom 7.7.2023
» Gutachten Sachverständiger Dipl.-Ing. Büscher-Schuster vom 31.7.2023
» Schriftsatz RA Müller vom 8.8.2023
» Vollkommen unsinniger Schriftsatz der Kanzlei Busse & Miessen, wie üblich
» PDF-Datei Ansprechpartner Berndt Kältetechnik

Jens Spaltmann "taucht" erst 2022 auf!!!!



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