Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 110

Die Klage 8 O 220/21 wegen immensen Mangelfolgeschäden wurde vom Landgericht Koblenz abgewiesen, weil die Schäden nicht bewiesen sind. Ja, Kunststück, wenn der Sachverständige Dipl.-Ing. Nürenberg über Jahre hinweg nichts tut und sich auch noch selbst nach 4,5 Jahren als befangen erklärt hat.

» Urteil des LG Koblenz in der Sache 8 O 220/21, zugestellt am 6.11.2023

Gegen dieses Urteil habe ich selbstverständlich Berufung eingelegt und diese Berufung wurde am 6.2.2024 entsprechend begründet.

» Berufungsbegründung an das OLG Koblenz gemäß Schriftsatz RA Ulrich Wild vom 6.2.2024

Bereits am 7.2.2024 hat das Oberlandessgericht Koblenz eine Verfügung erlassen, nach der Herr Berndt bis zum 8.4.2024 Gelegenheit zur Erwiderung darauf hat.

» Verfügung Oberlandessgericht Koblenz vom 7.2.2024 in der Sache 2 U 1406/23

Am 12.2.2024 habe ich eine Kostenrechnung der Landesjustizkasse Mainz über einen Betrag in Höhe von € 4.516,-- für die Gerichtskosten im Berufungsverfahren erhalten. Da ich - Gott sei Dank - seit vielen Jahren eine Rechtsschutzversicherung habe - man glaubt nicht, wie sinnvoll die ist, wenn man noch keinen Scharlatan Horst Berndt kennt - habe ich diese Rechnung mit heutigem Schreiben an die DEURAG geschickt und darüber auch schon einen entsprechenden Film bei YouTube eingestellt.

» Kostenrechnung Landesjustizkasse Mainz vom 8.2.2024

» Schreiben Inge Herkenrath an die DEURAG vom 12.2.2024

Wärmepumpe - Gerichtskostenrechnung von € 4.516,--, verursacht durch einen untätigen Sachverständigen

https://youtu.be/40PgNF8acu4

Dann schauen wir mal, mit welchen Märchen Herr Berndt jetzt wieder um die Ecke kommt.



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