Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 70

» Schriftsatz RA Müller vom 30.7.2022 an das Landgericht Koblenz in der Sache 8 OH 2/2019 bezüglich der unglaublich schleppenden Bearbdeitung durch den Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg:

Namens und in Vollmacht der Antragsteller wird noch einmal unmissverständlich klargestellt, dass die Kläger kein Teil-Gutachten wünschen, sondern endlich eine allumfassende und endgültige Klärung der antragstellerseits aufgeworfenen Fragen.

Am 8.8.2022 kommt folge dessen meine 46. Erinnerung an Herrn Nürenberg:

» https://youtu.be/5TAkoePMJAE

die Fragen aus 2019 und 2020
ENDLICH zu beantworten

Warten auf Gutachten Herkenrath ./. Berndt

wegen der endlosen Begutachtung von Arbeiten eines totalen SCHARLATANS - hier konkret: Gerichtsaktenzeichen Landgericht Koblenz: 8 OH 2/19

Guten Tag Herr Nürenberg,

die 32. KW hat begonnen - von Herrn Nürenberg natürlich - wie immer - keinerlei Termin für die weiteren spaßigen Maßnahmen in unserem Hause.

Mir ist es absolut unverständlich, wie es möglich sein kann, dass man sich jahrelang mit der Begutachtung von Taten eines größenwahnsinnigen Handwerkers beschäftigt muss, der hier nach Gutdünken eine Feld-Wald-Wiesen-Konstruktion eingebaut hat.

Ich hoffe, dass Sie zwischenzeitlich den Schriftsatz von Herrn Rechtsanwalt Müller vom 30.7.2022 erhalten haben, mit dem dieser - hoffentlich auch für Sie - wohl UNMISSVERSTÄNDLICH zum Ausdruck gebracht hat, dass wir hier selbstverständlich auf ein KOMPLETTES ALLE FRAGEN UMFASSENDES GUTACHTEN bestehen.

In der 31. Woche habe ich den Film mit dem nachstehenden Link eingestellt:

https://youtu.be/myR9Ai_gqjQ

Kann ein Sachverständiger so gravierende Mängel übersehen?

Man kennt sich, man hilft sich - hätte Konrad Adenauer gesagt

Ich bin der Meinung, ein Sachverständiger kann unmöglich so eklatante Mängel einer Anlage übersehen und einen Scharlatan auch noch "decken". Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass sich ein Sachverständiger "einfach so" auf eine Stufe mit einem Volltrottel stellt, dessen unmögliche Taten jahrelang zu Ungunsten von Geschädigten "verschleiert" und damit seine eigene Existenz gefährdet.

Falls ich bis Ende dieser Woche von der Handwerksfirma keinen Termin für Ihre weitere Bearbeitung hier erhalte, kommt nächste Woche meine 47. Erinnerung.

Mit ziemlich unverständlichen Grüßen für Ihr Verhalten
Inge Herkenrath

Kopien zur Kenntnisnahme an:

Herrn Rechtanwalt Manfred Müller, c/o RAe Kasper, Müller, Nickel per E- Mail

Herrn Dr. Küch, Vorsitzender Richter am Landgericht, c/o Landgericht Koblenz - per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 OH 2/19

Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz per E-Mail: landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 O 250/15

Herrn Thomas Pluta, c/o Fa. Boch GmbH

Herrn Rechtsanwalt Huhn, c/o Busse & Miessen per E-Mail: kanzlei@busse-miessen.de

Frau Staatsanwältin Andrea Walendsisus bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, Aktenzeichen 2010 Js 3039/22 im Nachgang zu meiner Anzeige gegen Herrn Nürenberg - Mittlerweile sind über 3 Monate seit dem letzten Ortstermin vergangen - von einem neuen Termin fehlt bisher jede Spur

Vorstand der DEURAG Rechtsschutzversicherung per E-Mail: service@rss-rechtsschutzservice.de zu Rechtsschutzversicherung-Nr. 001877650 als Information

Frau Dr. Christina Schenk, c/o Industrie- und Handelskammer Bonn, per E-Mail: schenk@bonn.ihk.de

Man kann nur hoffen, dass die IHK Bonn nicht noch mehr solcher denkwürdiger "Experten" auf die Allgemeinheit losschickt

Herrn Rechtsanwalt Baumann per E-Mail: a-baumann@t-online.de, damals für Herrn Joachim Zeeh tätig, den dieser Scharlatan Berndt in den ersten Prozess durch "Streitverkündung" hineingezogen hatte. Erinnern Sie sich noch an diesen Sachverständigen und den unmöglichen Herrn Berndt???

Ich glaube, den Fehler, den diese Deppen hier nicht gemacht haben, den muss man erst noch erfinden!!!

HPM - Die Handwerksgruppe - hier findet man nun Berndt Kältetechnik:

Herrn Dr. Matthias von Bodecker und Herrn Philip Mecklenburg, c/o info@handwerksgruppe.de



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