Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 96

Update vom 2.5.2023

Hier noch mein Anschreiben an den Verteiler vom 2.5.2023

» Anschreiben vom 2.5.2023 an den Verteiler der Strafanzeige



Strafanzeige vom 30.4.2023 gegen Rechtsanwalt Christian Huhn von der Kanzlei Busse & Miessen in Bonn wegen Veralberung des Landgerichts Koblenz seit 2015

Siehe auch den Film:

https://youtu.be/hjUVDVjJKCg

Auf Seite 95 kann man noch eine Reihe von bisher nicht veröffentlichten Dokumenten herunterladen, auf die auch in der Strafanzeige Bezug genommen wird.



Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, den 30.4.2023
Tel. 02655 / 942880
E-Mail: IngeHerkenrath@aol.com
www.eifeluebersetzungen.com

Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Str. 3
53225 Bonn

per E-Mail mit allen Links

poststelle@sta-bonn.nrw.de

Hiermit erstatte ich

Strafanzeige

gegen

Herrn Rechtsanwalt Christian Huhn, c/o Anwaltskanzlei Busse und Miessen,
Friedensplatz 1, 53111 Bonn

wegen

fortwährender Veralberung des Landgerichts Koblenz seit 2015 bis heute
bzw. bis zum Tage X
in den Verfahren

8 O 250/15, 8 OH 2/19, 8 O 23/19 und 8 O 220/21

zum Nachteil von Karl und Inge Herkenrath, In der Hardt 23, 56746 Kempenich und sogar zum Nachteil seines eigenen Mandanten, Herrn Horst Berndt, Otto-Hahn-Straße 6, 53501 Grafschaft bis Mitte 2022, seither Adresse: Katharinastraße 7, 53501 Grafschaft

Meine Strafanzeige bezieht sich auf eine unerhörte Gaunerkomödie, an der neben dem superdummen Herrn Berndt als ursprünglichem Verursacher einer völlig falsch installierten Wärmepumpe in erster Linie Herr Rechtsanwalt Huhn aber auch der Sachverständige Dipl.-Ing. Gerd Nürenberg, ebenfalls aus Bonn beteiligt sind, und wobei sich Herr RA Huhn und Herr Nürenberg seit 2015 / 2016 lustig die Taschen vollgemacht haben bzw. Herr Huhn immer noch fleißig füllt, was m.E. schon keine Gaunerei, sondern eine handfeste Betrügerei ist, und zwar zu unserem Nachteil und zum Nachteil des Herrn Berndt, dessen grenzenlose Dümmlichkeit diese beiden Herren ganz offensichtlich ungeniert ausgenutzt haben bzw. immer noch ausnutzen.

Herrn Nürenberg habe ich im Mai 2022 bei der Staatsanwaltschaft Bonn angezeigt, die den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet hat, die dort seit Mai 2022 unter dem Aktenzeichen: 2010 Js 3039/22 gegen Herrn Nürenberg wegen Betruges ermittelt. Mehr dazu später. Die entsprechenden Links werde ich weiter unten einfügen.

Der Beruf eines Anwaltes kann ja wohl kein FREIBRIEF sein, um das Gericht und die Gegenseite jahrein - jahraus dreist und frech zu belügen.

BEGRÜNDUNG:
Herr Rechtsanwalt Christian Huhn vertritt in den vorgenannten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz seit 2015 Herrn Horst Berndt wegen einer von diesem vollkommen mangelhaft installierten Wärmepumpenanlage.

In dem Verfahren 8 O 250/15 ging es um unsere Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz, die durch Urteil vom 14.9.2018 erledigt ist, was den Schadensersatz betrifft, die Rückabwicklung konnte bisher nicht erfolgen, da Herr Berndt durch seine Unfähigkeit neben der völlig sinnfreien Installation der Wärmepumpe massivste Mangelfolgeschäden in unserem Hause angerichtet hat.

Wie man diesem Urteil vom 14.9.2018 entnehmen kann, ist die bei uns installierte Wärmepumpenanlage absolut MANGELHAFT. Nur durch einen "fiesen Trick" war es seinerzeit gelungen, für angebliche "Wertverbesserungen" - allein bei dem Wort kann man nur in schallendes Gelächter ausbrechen, dem Beklagten Horst Berndt wenigstens ein "kleines Trostpflaster" seitens des Sachverständigen Nürenberg "zuzuschustern" durch sein "Wertverbesserungsgutachten", in dem beispielsweise eine falsch angeschlossene Fußbodenheizungsverteilung als "Wertverbesserung" in dem entsprechenden Gutachten anerkannt wurde, was dann im nächsten Gutachten schon mal korrigiert wurde.

Herr Nürenberg hat es jedoch "nicht geschafft" die an ihn gestellten Fragen aus dem Jahre 2019 bzw. 2020 bis zum 9.12.2022 zu beantworten, so dass das sich mehrere Jahre "hinziehende" Selbständige Beweisverfahren 8 OH 2/19 seit dem 9.12.2022 beendet ist.

Herr Nürenberg hatte sich im Übrigen am 2.9.2020 nach einigen Jahren Untätigkeit, unvollständiger und teils falscher Gutachten selbst als BEFANGEN erklärt.

Mit Beschluss vom 20.1.2023 wurde hier der Gegenstandswert auf 130.699,87 festgesetzt. In dem Beschluss steht: "Den Gegenstandswert hat die Kammer entsprechend der in den zugehörigen Hauptsacheverfahren eingeklagten Beträge bestimmt (vgl. i.E. Schriftsatz d. Ast. V. 28.12.2022, Bl. 745 GA), siehe die beiden nachstehenden Links:
https://eifeluebersetzungen.com/downloads/SEITE95/Streitwertfestsetzungsantrag-vom-28.12.2022.pdf
https://eifeluebersetzungen.com/downloads/SEITE95/Beschluss-Streitwertfestzung-auf-130.699,87-Euro.pdf

Derzeit anhängig sind die Verfahren 8 O 23/19 und 8 O 220/21.
In allen Verfahren war bzw. ist Herr Huhn der Rechtsanwalt von Herrn Berndt.

Je länger ich über diese unglaubliche Gaunerkomödie nachdenke, umso mehr frage ich mich, wo ist der Unterschied zwischen einem "Mehrfachdieb" und Herrn Huhn, der seinem eigenen Mandanten seit über 8 Jahren bisher vollkommen OHNE jeglichen Erfolg lustig das Geld aus der Tasche zieht?

Jetzt werden Sie das vielleicht zunächst einmal als befremdlich empfinden, aber nach meiner Meinung besteht kein Unterschied zwischen einem Gewohnheitsverbrecher, also einem Mehrfachdieb und Herrn Huhn. Herr Huhn hat Herrn Berndt ganz bewusst seit nunmehr 8 Jahren eine Unmenge Kosten beschert, obwohl der genau wissen musste, dass Herr Berndt in allen vier Verfahren von Anfang an keine CHANCE hatte, denn bereits bei seiner ersten Beauftragung durch Herrn Berndt Mitte Mai 2015 war ihm die weiter unten eingefügte 24-seitige Datei über die Pleiten und Pannen bekannt, wegen der Herr Berndt ihn aufgesucht hatte, denn er hatte sich von Herrn RA Huhn erhofft, das ich diese und eine zweite Datei aus dem Internet entfernen würde und er hier weiter lustig herumstümpern könne.

Ich nehme ja mal an, dass der Beruf eines Anwaltes kein FREIBRIEF dafür sein kann, das Gericht dreist und frech bisher schon 8 Jahre lang zu belügen und der Gegenseite dadurch einen erheblichen Schaden zuzufügen, der im Mai 2015 noch hätte VERMIEDEN werden können und sich so ganz nebenbei kräftig die Taschen vollzumachen, in dem man einen Mandanten gewaltig ABZOCKT.

VORGESCHICHTE:
Mein Mann und ich haben Herrn Horst Berndt von Berndt Kältetechnik im Dezember 2013 LEIDER mit der Installation einer bivalent arbeitenden Wärmepumpe beauftragt, die unsere TADELLOSE Ölheizung unterstützen sollte. Die Beauftragung von Herrn Berndt erfolgte seinerzeit im guten Glauben darauf, dass Herr Berndt, der immerhin damals schon die 60 überschritten hatte, kein "blutiger Anfänger" sei, sondern in der Lage wäre, eine Wärmepumpe zu installieren. Das war allerdings ein großer Irrtum, wie sich dann herausstellte.



Die gesamte 120-seitige Strafanzeige kann man unter dem nachstehenden Link herunterladen:

» Strafanzeige gegen Herrn Rechtsanwalt Huhn von der Kanzlei Busse & Miessen vom 30.4.2023





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