Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 97
Es gibt zwei Neuigkeiten:
Die Kanzlei Busse & Miessen versucht, mich einzuschüchtern, siehe das nachstehende Schreiben vom 15.5.2023, das ich heute erhalten habe.
» Schreiben der RAe Busse & Miessen vom 15.5.2023
» Vollmacht des Herrn Huhn vom 8.5.2023
Anwälte sind anscheinend der Meinung, der Rest der Menschheit ist dumm.
Vor Gericht ist das so eine Sache, da zieht dieser dumme von Anwälten immer wieder gebrauchte Satz: "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand" leider nicht.
Auf Hoher See ist das o.k., aber vor Gericht zählen nur Beweise und wie ich das so sehe, bin ICH im Gegensatz zu Herrn Huhn im Besitz der Beweise; ich habe noch niemals irgendwelchen Unsinn zu Papier gebracht.
Einen neuen Film mit dem Titel:
Wärmepumpe - bisher Prozesskosten € 33.490,99 dank Busse & Miessen für fehlgeschlagene Installation
habe ich ebenfalls heute eingestellt.
Anscheinend lernt man bei Busse & Miessen nichts dazu, den gleichen "Trick" wollte man im Mai 2015 auch schon mal anwenden, allerdings ergebnislos, siehe nachstehenden Link:
» Schreiben-Busse-und-Miessen-vom-22.5.2015.pdfAuf das heutige Schreiben habe ich sofort wie folgt geantwortet:
E-Mail von Inge Herkenrath an Herrn Dr. Arp, 15.5.2023, 18:53 Uhr
Aktenzeichen Landgericht: 8 O 250/15, 8OH 2/189, 8 O 23/19 und 8 O 220/21
Aktenzeichen Staatsanwaltschaft Bonn 200 Js 46/23
Sehr geehrter Herr Dr. Arp,
ich habe Ihr Schreiben vor wenigen Minuten erhalten und kurz durchgelesen. Was ich aber schon feststellen konnte ist, dass Sie anscheinend nicht richtig lesen können.
Ich habe nicht Herrn Berndt als Mehrfachdieb bezeichnet, sondern Ihren Kollegen, Herrn Huhn. Meine Veröffentlichungen werde ich selbstverständlich nicht zurücknehmen, ebenso werde ich die Strafanzeige nicht zurückziehen und ich werde auch meine Videos nicht löschen, denn ich kann im Gegensatz zu Ihrem Kollegen Huhn meine Behauptungen lückenlos beweisen. Ihr Kollege Huhn hat Ihren Mandanten von Anfang an als 6-er im Lotto gesehen. Ich glaube nicht, dass irgendjemand, der diesen Vorgang verfolgt hat, anderer Meinung sein könnte. Über Herrn Berndt lacht mittlerweile ganz Deutschland und Ihr Kollege ist daran nicht gerade unschuldig. Ihr Kollege hat Herrn Berndt lustig seit 8 Jahren das Geld aus der Tasche gezogen und zockt ihn ab, daran kann es doch wohl keinen Zweifel geben.
Von mir bekommen Sie garantiert keine Unterlassungserklärung.
Falls Sie anderer Ansicht sind, dann müssen Sie schon gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Herr Huhn kann sich seine Kosten meinetwegen "an den Hut stecken", mich kann der garantiert nicht veralbern.
Ihr Schreiben werde ich umgehend wieder veröffentlichen; Ihrem Kollegen Huhn habe ich bereits im Mai 2015 erklärt, dass man seit Mai 1945 in Deutschland alles sagen und schreiben kann, was man beweisen kann. Dabei habe ich natürlich noch vergessen zu erwähnen, außer man ist Anwalt, dann kann man alles versuchen.
Ihr Schreiben sowie mein Antwortschreiben sende ich zur Information an die Staatsanwaltschaft Bonn zum Aktenzeichen: 200 Js 46/23, an unseren Rechtsanwalt Herrn Müller sowie an das Landgericht Koblenz zu den Aktenzeichen: 8 O 250/15, 8 OH 2/19, 8 O 23/19 und 8 O 220/21.
Inge Herkenrath
Kopien an:
Staatsanwaltschaft Bonn 200 Js 46/23
Landgericht Koblenz, 8 O 250/15, 8 OH 2/19, 8 O 23/19 und 8 O 220/21
Rechtsanwalt Manfred Müller