Die unfassbaren Erlebnisse mit der Firma Berndt Kältetechnik Teile II und III - Seite 98

1. Nachtrag zu meiner Strafanzeige gegen Herrn RA Huhn von der Kanzlei Busse & MIessen vom 16.5.2023 - siehe unten komplett wiedergegeben

https://youtu.be/n7xU198uOi0

Wenn das seitens der Kanzlei Busse & Miessen eine "gute Beratung" für Herrn Berndt war und ist, dann möchte ich mal eine schlechte Beratung kennenlernen.

Herr Berndt hat nach meiner Berechnung bis jetzt schon einen finanziellen Schaden von fast 88.000,-- Euro, natürlich zuzüglich seiner eigenen Anwaltskosten, die sicherlich in einem höheren 5-stelligen Bereich liegen, sowie zuzüglich der mit den zwei anhängigen Klagen noch auf ihn zukommenden Beträge, der gewaltigen Kosten und nicht unerheblicher Verzugszinsen.

Hierzu muss man bedenken, dass ihn die Kanzlei Busse & Miessen in einem Zeitraum von 8 Jahren nicht einen einzigen Millimeter weitergebracht, dafür aber eine Menge Geld gekostet hat.


Inge Herkenrath
In der Hardt 23
56746 Kempenich, den 16.5.2023
Tel. 02655 / 942880
E-Mail: IngeHerkenrath@aol.com
www.eifeluebersetzungen.com

Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Str. 3
53225 Bonn
per E-Mail mit allen Links
poststelle@sta-bonn.nrw.de

Ihr Aktenzeichen: 200 Js 46/23

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Nachgang zu meiner Strafanzeige vom 30.4.2023

gegen

Herrn Rechtsanwalt Christian Huhn, c/o Anwaltskanzlei Busse und Miessen, Friedensplatz 1, 53111 Bonn

wegen

fortwährender Veralberung des Landgerichts Koblenz seit 2015 bis heute bzw. bis zum Tage X in den Verfahren

8 O 250/15, 8 OH 2/19, 8 O 23/19 und 8 O 220/21

zum Nachteil von Karl und Inge Herkenrath, In der Hardt 23, 56746 Kempenich und sogar zum Nachteil seines eigenen Mandanten, Herrn Horst Berndt, Otto-Hahn-Straße 6, 53501 Grafschaft bis Mitte 2022, seither Adresse: Katharinastraße 7, 53501 Grafschaft

kommt heute mein 1. Nachtrag, und zwar liste ich Ihnen hier einmal auf, welche Schäden bei uns seit Mai 2015 eingetreten sind und welche "Erfolge" Herr Horst Berndt durch die Beauftragung der Kanzlei Busse & Miessen zu verzeichnen hat. Spaßeshalber fange ich hier mal mit den "Super-Erfolgen" des Herrn Berndt an, damit Sie gleich zu Anfang etwas zu lachen haben:

I. Misserfolge des Herrn Berndt durch die Beauftragung von Herrn Huhn

1. Wert der hier eingebauten Teile
Hätte Herr Berndt im Mai 2015 auf mich statt auf Herrn Rechtsanwalt Huhn gehört, dann hätte er die rd. 24.000,-- Euro zurückzahlen müssen, er hätte sauber ausgebaut, evtl. unter Zuhilfenahme und Beratung des einen oder anderen Kollegen, aber dann hätte er die hier ausgebauten Teile, bestehend aus:

1 Wärmepumpe

1 Multifunktionsspeicher

evtl. noch zu einem geringeren Betrag veräußern oder für sich selbst verwenden können. Ich gehe mal davon aus, dass diese Teile nach 9 ½ Jahren keinerlei Wert mehr haben. Hierzu gehörte noch eine "selbstgestrickte Steuerung", die Herr Berndt im Mai 2018 nach einem Ortstermin auch noch mit einem blanken Schraubenzieher geschrottet hat, aber die hat ohnehin nicht viel gekostet.

Also, zu dem Restwert dieser Teile würde ich mal sagen = 0,00
Ich schätze, dass Herr Berndt für die Wärmepumpe und den Multifunktionsspeicher, die Steuerung, die Kältemittelleitungen etc.
selbst sicherlich
€ 10.000,--
Also, bis hierhin schon mal ein Minus von € 10.000,--
Für die ganzen total depperten und sinnfreien Arbeiten in unserem Hause in einem Zeitraum von Januar / Februar 2014 bis zum 9.5.2015, die mit rd. 800 Stunden zu Buche schlagen, kommt man bei seinem seinerzeitigen Stundenlohn von € 46,50 netto auf rd. € 37.000,--
Hinzu kommen noch ca. 12.000 km an Fahrtkosten von Gelsdorf - Kempenich - Gelsdorf, für die ich mal vorsichtig geschätzt ansetze€ 3.600,--
Das bedeutet, dass Herr Berndt beim "Kennenlernen" des Herrn RA Huhn von der Kanzlei Busse & Miessen schon einen
finanziellen Schaden von
über € 50.000,--
hatte.

2. Urteil des Landgerichts Koblenz in der Sache 8 O 250/15 vom 14.9.2018

Im August 2015 haben wir Herrn Berndt vor dem Landgericht Koblenz auf Rückabwicklung und Schadensersatz verklagt.

Wie hoch die von Herrn Berndt an die Kanzlei Busse & Miessen von Mai 2015 bis heute schon gezahlten Kosten sind, weiß ich nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass die sich in einem höheren 5-stelligen Bereich bewegen werden. Ich kann nur etwas zu den vollkommen unsinnigen Kosten sagen, die er bereits an uns bzw. unsere Versicherung erstattet hat.

Ich habe mir von meiner Rechtsschutzversicherung eine detaillierte Aufstellung besorgt, was hier an Kosten schon seit 2015 angefallen ist, die insgesamt mit € 33.490,99 zu Buche schlagen. Hierüber habe ich gestern einen weiteren Film eingestellt, siehe den nachstehenden Link:

https://youtu.be/Zk5lBhg24VQ

Wie ich dieser Aufstellung entnehme, musste Herr Berndt nach dem Urteil an meine Rechtsschutzversicherung insgesamt € 7.979,84 erstatten, also ein weiterer Verlust von - € 7.979,84
Hinzu kommt der an uns gezahlte Betrag als Hauptforderung in Höhe von € 23.878,57
zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von € 3.251,95
zuzüglich Vollstreckungskosten in Höhe von€ 2.579,92*
macht insgesamt ein weiterer Verlust in Höhe von - € 29.710,44
Somit betrug der finanzielle Schaden des Herrn Berndt Ende 2018 (selbstverständlich ohne die an die Kanzlei Busse & Miessen für diese "tolle Beratung" gezahlten Kosten insgesamt schon: - € 87.690,78

*Zu den Vollstreckungskosten in Höhe von € 2.579,92 kam es, da Herr Berndt der Aufforderung unseres Rechtsanwaltes Herrn Müller keine Folge leistete und somit der Gerichtsvollzieher ruckzuck seine Konten pfändete.

Auch hier kam ein superdummes Schreiben des Rechtsanwaltes Huhn, das ich nachstehend als Link einfüge. Dieser Vorgang hat die Bezeichnung: Die lustige Sache mit der Vorpfändung:
https://eifeluebersetzungen.com/downloads/SEITE95/Die-lustige-Sache-mit-der-Vorpfaendung.pdf

Lt. dem Urteil des Landgerichts Koblenz musste Herr Berndt 79 % der bis dahin schon angefallenen Kosten tragen, das sind die € 7.979,84. Aufgrund eines sog. "Wertverbesserungsgutachtens", gegen das ich es leider versäumt habe, ein weiteres Gutachten zu beantragen, mussten wir die restlichen 21 % der Kosten übernehmen.

Wenn ich jetzt von der Aufstellung meiner Rechtsschutzversicherung über die gesamten Kosten in Höhe von bisher € 33.490,99
die von Herrn Berndt schon erstatteten Kosten in Höhe von € 7.979,84
sowie die von meiner Versicherung übernommenen restlichen Kosten in Höhe von€ 3.689,66
abziehe, verbleiben zum jetzigen Zeitpunkt noch Restkosten in Höhe von derzeit € 21.821,49.

Dieser Betrag ist entstanden für die 2. Klage 8 O 23/19, das von Anfang 2019 bis zum 9.12.2022 "vor sich hin dümpelnde" Selbständige Beweisverfahren 8 OH 2/19 sowie die 3. Klage 8 O 220/21 für eine Reihe von Mangelfolgeschäden.

3. Bei uns nach Mai 2015 entstandene Schäden, die damals entweder noch hätten beseitigt werden bzw. nicht in dem jetzt vorhandenen Umfang entstanden wären:

Von diesen derzeitigen Kosten in Höhe von € 21.821,49 zuzüglich den in Kürze noch weiter anfallenden Gutachterkosten durch einen "unbefangenen Sachverständigen" hinsichtlich der massiven Beschädigung von über 100 einwandfreien Fliesen, einem durch die Dummheit der Firma Berndt Kältetechnik "geschrotteten Ölkessels", dem unsinnigen Verbrauch von rd. 22.000 ltr. Heizöl, der Beschädigung des Estrichs und der darin verlegten Fußbodenheizung, der Einrichtung eines weiteren Heizungskellers, da die Begutachtung in einem Zeitraum von 2019 bis Herbst 2021 nicht abschließend durchgeführt wurde sowie den Ausbaukosten der hier herumstehenden Teile der Wärmepumpenanlage werden sicherlich eine Menge Kosten Herrn Berndt irgendwann "auf die Füße fallen". Hinzu kommen dann natürlich auch noch nicht unerhebliche Verzugszinsen.

Der mit der Klage 8 O 23/19 geltend gemachte Schadensbetrag beträgt incl. zwei Klageerweiterungen mittlerweile € 12.911,53
Bezüglich der Klage 8 O 220/21 hat das Landgericht Koblenz den Gegenstandswert incl. des nicht zu Ende geführten Selbständigen Beweisverfahrens auf insgesamt € 130.699,87
mit Beschluss vom 20.1.2023 festgesetzt.

Wenn das seitens der Kanzlei Busse & Miessen eine "gute Beratung" für Herrn Berndt war und ist, dann möchte ich mal eine schlechte Beratung kennenlernen.

Gestern erhielt ich das als Link beigefügte Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arp, mit dem dieser u.a. schreibt: "Der Vorwurf der permanenten Lüge zieht sich durch alle diese Angelegenheit betreffenden Dokumente aus Ihrer Feder".

https://eifeluebersetzungen.com/downloads/an_Geg_-_Unterlassungserklaerung_bis_19.05.2023_abgeben.pdf

Hierzu kann ich nur sagen: Im Gegensatz zu Herrn Rechtsanwalt Huhn, der das Landgericht Koblenz in einer ausgesprochen dumm-dreisten Art und Weise ununterbrochen angelogen hat, habe ich noch niemals irgendetwas gesagt oder geschrieben, was ich nicht beweisen könnte. Bei mir stehen mittlerweile 15 DIN-A4-Ordner herum, in denen sich dieser ganze Quatsch befindet, der außerdem auch im Internet steht.

Und ich werde diese Geschichte solange weiter veröffentlichen, bis Herr Berndt hier den letzten Cent der von ihm angerichteten Schäden ausgeglichen hat. Da kann er sich dann mal ausgiebig bei der Kanzlei Busse & Miessen für die supertolle Beratung bedanken.

Da Herr Rechtsanwalt Dr. Arp anscheinend die Theorie vertritt, ich würde mit meinen Äußerungen gegen Herrn Huhn eine Ruf- oder Geschäftsschädigung betreiben, so ist das auch schon wieder eine Lüge. Meine Eintragungen stehen seit 2015 auf meiner Homepage und wurden und werden auch in Zukunft kontinuierlich aktualisiert.

Was die Sache mit dem "Geld aus der Tasche ziehen" betrifft, so habe ich bei meinen nicht enden wollenden Erinnerungen an den Sachverständigen Herrn Nürenberg bereits ab meiner 50. Erinnerung !!! vom 11.9.2022 bei dem Verteiler folgendes aufgeführt:

Herrn Rechtsanwalt Huhn, c/o Busse & Miessen per E-Mail: kanzlei@busse- miessen.de, der dem superdummen Herrn Berndt immer lustig das Geld aus der Tasche zieht.

Siehe Seite 76 des 2. Teiles auf meiner Homepage:

http://eifeluebersetzungen.com/berndt-kaeltetechnik/Teil23/unfassbare-erlebnisse-mit-berndt-kaeltetechnik-76.php

Ab meiner 51. Erinnerung an den Sachverständigen Nürenberg vom 20.9.2022, siehe Seite 77 des 2. Teiles auf meiner Homepage:

http://eifeluebersetzungen.com/berndt-kaeltetechnik/Teil23/unfassbare-erlebnisse-mit-berndt-kaeltetechnik-77.php

habe ich bis zu meiner letzten Erinnerung vom 5.12.2022 immer das lustige Bild:

Herrn Rechtsanwalt Huhn, c/o Busse & Miessen per E-Mail: kanzlei@busse- miessen.de, der dem superdummen Herrn Berndt immer lustig das Geld aus der Tasche zieht.

bei dem Verteiler eingefügt.

Ich werde der Kanzlei Busse / Miessen selbstverständlich keine Unterlassungserklärung zuschicken oder auch nur einen Cent an Kosten tragen; ich glaube, die haben ihren superdummen Mandanten Berndt lange genug "abgezockt" und ich trete bestimmt nicht in dessen Fußstapfen. Über eine angekündigte Klage kann ich ja nur lachen. Steht irgendwo geschrieben, dass ein Rechtsanwalt das Gericht veralbern darf, dabei dem Gegner und seinem eigenen Mandanten schaden darf?

Am 7.6.2023 ist der nächste Termin in der Sache 8 O 23/19. Ich bin ja mal gespannt, welchen Unsinn Herr Huhn hier wieder vortragen wird. Nach dem Termin mache ich für mich ein Terminsprotokoll, werde Sie davon informieren, das veröffentlichen und unverzüglich einen weiteren Film einstellen.

Einen Monat später ist dann ein weiterer Gerichtstermin, in dem der sich selbst als "befangen" erklärende Sachverständige Herr Nürenberg in Anwesenheit eines "unbefangenen" Sachverständigen, der keine Tomaten auf den Augen hat, Rede und Antwort stehen muss. Das wird sicherlich ein lustiger Termin.

Von jeglichen künftigen Fristverlängerungsanträgen, Terminsverschiebungen, Kosten verursachenden Maßnahmen seitens der Kanzlei Busse & Miessen werde ich Sie unverzüglich unterrichten.

Mir geht es ausschließlich um Gerechtigkeit, ich lasse mich weder von einem superdummen Handwerker, einem geldgieren Rechtsanwalt oder einem korrupten Sachverständigen "tüten".

Wenn die Kanzlei Busse & Miessen Herrn Berndt wahrheitsgemäß beraten hätte, dann wäre es hier niemals zu solchen Schäden gekommen, Herr Berndt hätte sich sehr viel Geld sparen können und an der bisherigen Vorgehensweise des Herrn Huhn erkennt man ja unzweifelhaft, dass dieser seinen superdummen Mandanten natürlich noch eine längere Zeit abzocken will. Nach dem nächsten Urteil sagt er ihm dann wahrscheinlich diesen dummen Spruch

"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand."

Auf Hoher See leuchtet mir das ein, aber vor Gericht, da zählen halt nur Beweise und die sind bei uns und nicht bei Herrn Berndt.

Bei meinem heutigen Verteiler werde ich die armen Opfer der Flutkatastrophe mal herausnehmen, dafür werde ich mal einige Ministerien einfügen, denn bei solchen Machenschaften wie der Kanzlei Busse & Miessen wird es wohl noch sehr lange dauern, bis hier eine Energiewende eingetreten ist, wenn die Betroffenen sich viele Jahre vor Gericht mit solchen Schmarotzern unserer Gesellschaft herumschlagen müssen und die Gerichte immer weiter arbeitsmäßig überlastet werden.

Herr Dr. Arp von der Kanzlei Busse & Miessen vertritt die Auffassung, dass so etwas DRITTE nichts angehe, aber ich bin der Meinung, dass man eine solche Riesenschweinerei unbedingt an die Öffentlichkeit bringen muss, denn wo kämen wir hin, wenn Schweinereien unter dem Teppich bleiben? Für eine Anwaltskanzlei ist das sicherlich kein Renommee, aber das ist ja nicht meine Schuld.

Es ist ja wohl der absolute Gipfel, dass man sich wegen einer einzigen komplett falsch installierten Wärmepumpe bisher schon 8 Jahre mit so einem "Verein" beschäftigen muss.

Für heute verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Inge Herkenrath



Kopien zur Kenntnisnahme an:

Herrn Rechtsanwalt Manfred Müller, c/o Rae Kasper, Müller, Nickel per E-Mail

Herrn Dr. Küch, Vorsitzender Richter am Landgericht, c/o Landgericht Koblenz, per E-Mail landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen 8 O 23/19 und 8 O 220/21

Herrn Richter Volckmann, c/o Landgericht Koblenz, per E-Mail
landgericht.koblenz@ko.jm.rlp.de zu Aktenzeichen: 8 O 250/15

Herrn Staatsanwalt Weidler bei der Staatsanwaltschaft Koblenz,
Aktenzeichen 2010 Js 3039/22 im Nachgang zu meiner Anzeige gegen Herrn Nürenberg sowie meinem Antwortschreiben vom 1.9.2022

Vorstand der DEURAG Rechtsschutzversicherung per E-Mail: service@rss-rechtsschutzservice.de zu Rechtsschutzversicherung-Nr. 001877650 als Information

Frau Rechtsanwältin Edith Kindermann, Präsidentin Deutscher Anwaltverein, per E-Mail: kindermann@anwaltverein.de

Herrn Präsident Dr. Thomas Gutknecht, c/o Rechtsanwaltskammer Köln, per E-Mail kontakt@rak-koeln.de usw.



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