Die sagenhafte Schlussrechnung wegen eines Wasserschadens.

Film bei YouTube:

Für das Verputzen dieser Wandöffnung von ca. 30 cm berechnete eine Malerfirma 76,5 Stunden !!!

https://youtu.be/1wIUgOQQ-DU

Allein für das Verputzen dieser schmalen ca. 30 cm breiten Wandöffnung erdreistet sich ein Handwerker, geschlagene 76,5 Stunden zu berechnen. In seiner Kostenschätzung hatte er diese Arbeit mit 8 Stunden angesetzt!!!

Da ich mir schon vor langer Zeit geschworen habe, dass mich niemals irgendjemand "linkt", bin ich nun mit diesem Typ vor dem Amtsgericht Sinzig, da er mich verklagt hat. Da vor den Amtsgerichten kein Anwaltszwang herrscht, werde ich mich selbst verteidigen und habe die Abweisung der Klage beantragt.

Seitdem ich den Scharlatan Berndt kenne, habe ich ja jede Menge Übung darin, die teils superdümmlichen Lügen in den gegnerischen Schriftsätzen zu widerlegen. Ich habe zwar zwei Rechtsschutzversicherungen, hätte also ohne weiteres einen Rechtsanwalt beauftragen können, aber diesen Spaß wollte ich mir nicht entgehen lassen.

Alle unglaublichen Unterlagen zu diesem Vorgang finden Sie nachstehend chronologisch.

Das ist ein eklatantes Beispiel dafür, wie einige Handwerker versuchen, die Leute zu veralbern bzw. zu betrügen.

Ich denke immer mehr und mehr, ich bin im falschen Film. Man kann es einfach nicht mehr glauben. An dieser Geschichte sieht man, wie wichtig zum einen Rechtsschutzversicherung ist und man sollte immer mit der Kamera unterwegs sein. Das war zwar ein Versicherungsfall, den die Gebäudeversicherung übernommen hat. Aber anschließend erhielt ich eine geänderte Police mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von sage und schreibe € 4.000,-- für zukünftige Versicherungsfälle. Vorher hatte ich jahrelang keinerlei Selbstbeteiligung in dem Vertrag. Zunächst hatte ich mich geärgert, aber man kann die Haltung der Versicherungen auch verstehen und letztendlich fallen solche Gaunereien, wie in diesem Fall, auf alle Versicherten zurück und das kann m.E. nicht angehen.

Viel "Spaß" beim Lesen der nachstehenden Dateien. Vor allem mit der Schlussrechnung muss man sich eine ganze Weile auseinandersetzen, um alle unerhörten Berechnungen richtig zu deuten, das ist eine ganze Menge Arbeit.

» Rechnung für die Erstellung einer Kostenschätzung über sage und schreibe brutto € 214,20 vom 7.10.2022

Diese Rechnung sollte bei Auftragserteilung angerechnet werden, was jedoch nicht geschah.

» Kostenschätzung vom 19.10.2022 für die Beseitigung eines Wasserschadens

» 1. Abschlagsrechnung mit Stundenrapport und Aufmaß vom 2.12.2022
   » Rechnung
   » Stundenrapporte
   » Aufmaße

Dieses Foto hat die Handwerksfirma selbst gemacht und später im Schriftsatz wird BESTRITTEN, dass es sich um einen diesen schmalen Spalt handelt:

» 2. Abschlagsrechnung mit Stundenrapport und Aufmaß vom 3.1.2023
   » Rechnung
   » Stundenrapporte
   » Aufmaße

» 3. Abschlagsrechnung mit Stundenrapport und Aufmaß vom 31.1.2023
   » Rechnung
   » Stundenrapporte
   » Aufmaße

» Nachtragsangebot für die Tapezierarbeiten in einem schmalen Flur vom 6.2.2023
Es handelte sich um eine zu tapezierende Fläche von gerade einmal 26,48 m².

Sagenhafte Schlussrechnung vom 14.8.2023 mit Stundenrapport und Aufmaß über
brutto € 16.391,63

   » Rechnung
   » Stundenrapport
   » Aufmaß
» Schreiben des Rechtsanwaltes der Klägerin vom 28.3.2024
» Antwortschreiben der Beklagten Inge Herkenrath vom 15.4.2024
» Mahnbescheid der Firma Otmar Klein GmbH vom 14.5.2024
» Widerspruch Inge Herkenrath mit Begründung vom 18.5.2024
» Klageschrift der Firma Otmar Klein GmbH vom 5.6.2024
» Antrag Inge Herkenrath auf Abweisung der Klage vom 30.7.2024
» Gegnerischer Schriftsatz vom 1.8.2024
mit lauter dümmlichen Bemerkungen
» Schriftsatz Inge Herkenrath vom 24.8.2024

» Weiterer unverschämter Schriftsatz der Firma Otmar Klein GmbH vom 29.8.2024
» Ergänzter Schriftsatz Inge Herkenrath mit größerem Verteiler vom 8.9.2024

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